Hallo, liebe Forumsmitglieder,
im Dezember 2015 habe ich für einen Lehrauftrag an der Wiener Uni Lohn bezogen, der auch schon in Österreich besteuert worden ist (Lohnsteuergruppe wird auf dem Gehaltszettel mit "beschraenkt steuerpfl. Kuenstl" angegeben).
Nun ein paar - für viele wahrscheinlich ganz blöde - erste Fragen:
1. Nur zur Sicherheit: Für diese Tätigkeit muss ich nur N-AUS ausfüllen, nicht auch noch AUS, oder?
2. Anlage N-AUS, Zeile 5 ("Steuerentlastung für die Auslandstätigkeit"): Trifft eine der drei Auswahlmöglichkeiten (Doppelbesteuerungsabkommen/sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen/Auslandstätigkeitserlass) auf mich zu? Ich dachte, dass nicht (weil mir in Österreich ja Geld für Lohnsteuer und für Sozialversicherung abgezogen worden sind), aber ich kriege bei ELSTER eine Fehlermeldung, wenn ich da nichts ankreuze.
3. Woher weiß ich, ob in dem österreichischen Arbeitslohn "nach deutschem Recht steuerfreier" bzw. "nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn" enthalten ist? (N-Aus, S. 2, Angaben zum Arbeitslohn (Z. 39/40)?
4. N-AUS, S. 3, "Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA/AT/ZÜ", Z. 71/72: Kann/Soll ich hier die Kosten für Flug/Übernachtung einfach als Gesamtsumme eintragen? Oder ist dafür eine andere Stelle vorgesehen, die ich bisher übersehen habe?
5. Und zum Abschluss noch eine richtig blöde Frage: Außer dem österreichischen Lehrauftragslohn habe ich 2015 nur Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 bekommen - muss ich dann Anlage N gar nicht ausfüllen oder doch (und dann überall 0 eintragen?)?
Ich wäre SEHR dankbar, wenn für mich jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte!
Liebe Grüße, kasi79
im Dezember 2015 habe ich für einen Lehrauftrag an der Wiener Uni Lohn bezogen, der auch schon in Österreich besteuert worden ist (Lohnsteuergruppe wird auf dem Gehaltszettel mit "beschraenkt steuerpfl. Kuenstl" angegeben).
Nun ein paar - für viele wahrscheinlich ganz blöde - erste Fragen:
1. Nur zur Sicherheit: Für diese Tätigkeit muss ich nur N-AUS ausfüllen, nicht auch noch AUS, oder?
2. Anlage N-AUS, Zeile 5 ("Steuerentlastung für die Auslandstätigkeit"): Trifft eine der drei Auswahlmöglichkeiten (Doppelbesteuerungsabkommen/sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen/Auslandstätigkeitserlass) auf mich zu? Ich dachte, dass nicht (weil mir in Österreich ja Geld für Lohnsteuer und für Sozialversicherung abgezogen worden sind), aber ich kriege bei ELSTER eine Fehlermeldung, wenn ich da nichts ankreuze.
3. Woher weiß ich, ob in dem österreichischen Arbeitslohn "nach deutschem Recht steuerfreier" bzw. "nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn" enthalten ist? (N-Aus, S. 2, Angaben zum Arbeitslohn (Z. 39/40)?
4. N-AUS, S. 3, "Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA/AT/ZÜ", Z. 71/72: Kann/Soll ich hier die Kosten für Flug/Übernachtung einfach als Gesamtsumme eintragen? Oder ist dafür eine andere Stelle vorgesehen, die ich bisher übersehen habe?
5. Und zum Abschluss noch eine richtig blöde Frage: Außer dem österreichischen Lehrauftragslohn habe ich 2015 nur Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 bekommen - muss ich dann Anlage N gar nicht ausfüllen oder doch (und dann überall 0 eintragen?)?
Ich wäre SEHR dankbar, wenn für mich jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte!
Liebe Grüße, kasi79
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