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Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben?

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    Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben?

    Hallo Forum,

    kurz zu meiner Situation: Ich habe Mitte 2014 eine Weiterbildung zum Techniker begonnen. Diese ging 2 Jahre Vollzeit bis Mitte 2016. Für 2014 und 2016 ist das Vorgehen klar, da ich in diesen Jahren ja noch ein (halbes) Jahres-Einkommen habe/hatte. Für 2014 ist auch schon eine Lohnsteuererklärung abgebenen worden.
    Nun ist die Sache, dass ich im Jahr 2015 0 Euro Einkommen hatte und im Prinzip auch keine Kosten zum absetzen habe, da die Ausgaben für die Technikerschule ja vom Zuschuss des Staates abgezogen werden müssen. Nur das was übrig bleibt, könnte ich absetzten. In meinem Fall sind das quasi 0 Euro. Also ist ein Verlustvortrag mehr oder weniger sinnlos.
    Jetzt zur Frage: Muss ich für 2015 auch eine Lohnsteuererklärung abgeben obwohl ich kein Einkommen hatte und auch nichts zum absetzten? Habe mal irgendwo gehört, dass wenn man für ein Jahr eine Lohnsteuererklärung abgibt, muss man für alle darauffolgenden Jahre auch eine Lohnsteuererklärung abgeben, auch wenn nichts zum absetzten da ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben?

    Habe mal irgendwo gehört, dass wenn man für ein Jahr eine Lohnsteuererklärung abgibt, muss man für alle darauffolgenden Jahre auch eine Lohnsteuererklärung abgeben
    Das ist Unsinn und außerdem heißt die Erklärung bestimmt seit mehr als 15 Jahren Einkommensteuererklärung!

    Die Abgabepflicht speziell für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt, im Übrigen gilt § 56 EStDV

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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