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Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

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    Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

    Hallo,

    ich habe eine Frage in Bezug auf den Verlustvortrag, und wann dieser "abgerechnet" wird:

    Ich bin Student (Zweitstudium) und habe für die Jahre 2013 + 2014 jeweils eine Steuererklärung mit Verlustvortrag
    beantragt und genehmigt bekommen.

    Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2013: 203€
    Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2014: 2.252€ (2.455€ inkl. Jahr 2013)

    Steuerbescheid für 2015:

    Bruttolohn: 7.720€
    abzgl. übrige Werbungskosten: 2.068€
    Einkünfte: 5.652€

    In 2015 habe ich jedoch nur 15€ Einkommenssteuer gezahlt.
    Ich verstehe jetzt leider nicht, weshalb der verbleibende Verlustvortrag 0€ ist?!?

    Ist es korrekt, dass der Verlustvortrag gegen die Einkünfte in 2015 gerechnet werden?
    Im Nachhinein hätte ich (rückwirkend gesehen) für die Jahre 2013+2014 keine Steuererklärungen
    erstellen müssen, da in 2015 kein anderes "Ergebnis" raus gekommen wäre?

    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Erklärung.

    #2
    AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

    Hallo,

    Zitat: Ist es korrekt, dass der Verlustvortrag gegen die Einkünfte in 2015 gerechnet werden?
    Im Nachhinein hätte ich (rückwirkend gesehen) für die Jahre 2013+2014 keine Steuererklärungen
    erstellen müssen, da in 2015 kein anderes "Ergebnis" raus gekommen wäre?

    Richtig. Dein Verlustvortrag hätte grüßer sein müsen als deine Einkünfte.
    Sprich Negatives Ergebnis

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

      Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2013: 203€
      Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2014: 2.252€ (2.455€ inkl. Jahr 2013)
      Wie kommst du darauf, dass sich dahinter ein Verlustvortrag verbirgt, die Werte sind doch positiv!

      Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wie kommst du darauf, dass sich dahinter ein Verlustvortrag verbirgt, die Werte sind doch positiv!

        Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.
        Entschuldigung, hier hatte ich mich unklar bzw. falsch ausgedrückt, bzw. das Minus vergessen.

        Also hatte ich im Prinzip nur "Pech", weil ich in 2015 relativ viel steuerfrei verdient habe, sodass der
        Verlustvortrag nicht wirklich etwas gebracht hat (im Bezug auf den Steuervorteil)?!

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          #5
          AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

          Zitat von bratmaxe Beitrag anzeigen
          Also hatte ich im Prinzip nur "Pech"
          Du hast ein paar Tausend verdient und dafür keine Steuern zahlen müssen.

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

            Hallo,

            ich habe da auch mal eine Frage und wollte nicht unbedingt ein neues Thema eröffnen. Ich habe meinen Steuerbescheid für 2013 bekommen und der Verlust beträgt ca. 700€. Dieser setzt sich eigentlich komplett aus Werbungskosten (Studentin) zusammen. Nun die Frage:
            Kann ich nachträglich noch, durch "Einspruch", stattdessen den Pauschbetrag (1000€) ansetzen?

            Vielen Dank im Voraus!!!

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              #7
              AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

              Er konnte dir nichts bringen, ist aber trotzdem futsch.

              Positive Einkünfte von 5.652 € liegen unterhalb des Grundfreibetrags und bleiben ohnehin steuerfrei, gleich ob du davon jetzt noch 2.455 € abziehen darfst bzw musst oder nicht.

              Steuerfrei bleibt steuerfrei! Objektiv betrachtet hast du 2015 deutlich zu wenig verdient, um eine Steuerersparnis durch einen Verlustvortrag zu erreichen.

              Was das vergessene Minuszeichen angeht, ist noch einmal klarzustellen, dass ein negatives zu versteuerndes Einkommen - von dem du schreibst! - nicht mit dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte verwechselt werden darf.
              Über einen festgestellten Verlust bekommt man vom Finanzamt immer auch einen schriftlichen Feststellungsbescheid.

              - - - Aktualisiert - - -

              @INo

              Nein, kannst du nicht! Die Frage hat, wie das gesamte Thema, mit Elster nicht wirklich etwas zu tun,

              Es kostet nichts, ein neues Thema zu eröffnen. Sich irgendwo dranhängen, bringt nichts, wenn die Frage dann doch eine andere ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortrag + Zweitstudium - wann und wie wird abgerechnet?

                Zitat von INo Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich habe da auch mal eine Frage und wollte nicht unbedingt ein neues Thema eröffnen. Ich habe meinen Steuerbescheid für 2013 bekommen und der Verlust beträgt ca. 700€. Dieser setzt sich eigentlich komplett aus Werbungskosten (Studentin) zusammen. Nun die Frage:
                Kann ich nachträglich noch, durch "Einspruch", stattdessen den Pauschbetrag (1000€) ansetzen?

                Vielen Dank im Voraus!!!
                Wenn Du den Bescheid 2013 gelesen hättest, würdest Du unter Werbungskosten mindestens 1000 € lesen.
                Pauschbeträge führen zu keinen Verlusten!
                Bevor Du "Einspruch" einlegst, konsultiere einen steuerberatenden Beruf.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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