Hallo,
ich habe eine Frage in Bezug auf den Verlustvortrag, und wann dieser "abgerechnet" wird:
Ich bin Student (Zweitstudium) und habe für die Jahre 2013 + 2014 jeweils eine Steuererklärung mit Verlustvortrag
beantragt und genehmigt bekommen.
Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2013: 203€
Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2014: 2.252€ (2.455€ inkl. Jahr 2013)
Steuerbescheid für 2015:
Bruttolohn: 7.720€
abzgl. übrige Werbungskosten: 2.068€
Einkünfte: 5.652€
In 2015 habe ich jedoch nur 15€ Einkommenssteuer gezahlt.
Ich verstehe jetzt leider nicht, weshalb der verbleibende Verlustvortrag 0€ ist?!?
Ist es korrekt, dass der Verlustvortrag gegen die Einkünfte in 2015 gerechnet werden?
Im Nachhinein hätte ich (rückwirkend gesehen) für die Jahre 2013+2014 keine Steuererklärungen
erstellen müssen, da in 2015 kein anderes "Ergebnis" raus gekommen wäre?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Erklärung.
ich habe eine Frage in Bezug auf den Verlustvortrag, und wann dieser "abgerechnet" wird:
Ich bin Student (Zweitstudium) und habe für die Jahre 2013 + 2014 jeweils eine Steuererklärung mit Verlustvortrag
beantragt und genehmigt bekommen.
Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2013: 203€
Verlustvortrag (bzw. zu versteuerndes Einkommen) 2014: 2.252€ (2.455€ inkl. Jahr 2013)
Steuerbescheid für 2015:
Bruttolohn: 7.720€
abzgl. übrige Werbungskosten: 2.068€
Einkünfte: 5.652€
In 2015 habe ich jedoch nur 15€ Einkommenssteuer gezahlt.
Ich verstehe jetzt leider nicht, weshalb der verbleibende Verlustvortrag 0€ ist?!?
Ist es korrekt, dass der Verlustvortrag gegen die Einkünfte in 2015 gerechnet werden?
Im Nachhinein hätte ich (rückwirkend gesehen) für die Jahre 2013+2014 keine Steuererklärungen
erstellen müssen, da in 2015 kein anderes "Ergebnis" raus gekommen wäre?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Erklärung.
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