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    Arbeitszimmer

    Sehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.

    #2
    AW: Arbeitszimmer

    Welche Software verwendest Du denn? In ElsterFormular wird das nämlich in der Eingabehilfe erklärt.

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      #3
      AW: Arbeitszimmer

      In ElsterFormular wird das nämlich in der Eingabehilfe erklärt.
      Nicht nur dort! Eigentlich findet man in jeder Anwendung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung eine hilfreiche Aussage zu der Thematik häusliches Arbeitszimmer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Arbeitszimmer

        Zitat von Singvogel Beitrag anzeigen
        Sehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.
        Zu Ihrer Information:

        http://www.finanzamt.brandenburg.de/...gen%202012.pdf

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          #5
          AW: Arbeitszimmer

          Zitat von Singvogel Beitrag anzeigen
          Sehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.
          Nebenberuflich?

          Das könnten dann Betriebsausgaben sein.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Arbeitszimmer

            Das könnten dann Betriebsausgaben sein.
            Wobei die gleichen Beschränkungen gelten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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