Sehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.
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In ElsterFormular wird das nämlich in der Eingabehilfe erklärt.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Arbeitszimmer
Zitat von Singvogel Beitrag anzeigenSehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.
http://www.finanzamt.brandenburg.de/...gen%202012.pdf
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AW: Arbeitszimmer
Zitat von Singvogel Beitrag anzeigenSehe ich das richtig, dass man ein Arbeitszimmer bis zu maximal 1250€ pro Jahr als Werbungskosten ansetzen kann, wenn man nebenberuflich als Lehrer/Dozent tätig wäre, aber in diesen Schulen o.ä. kein eigenes Büro zur Vorbereitung hätte? Dann würde man sich im Arbeitszimmer zu Hause auf die Stunden vorbereiten.
Das könnten dann Betriebsausgaben sein.Gruss (S)stiller
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AW: Arbeitszimmer
Das könnten dann Betriebsausgaben sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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