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Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

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    Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

    Hallo! Folgende Frage. Mein Mann und ich haben letztes Jahr geheiratet. Ich bin selbstständig und mein Mann angestellt. Aus Unwissenheit habe ich gleich Anfang des Jahres meine Steuererklärung gemacht, um meiner Pflicht schnell nachzukommen. Dabei bin ich einem enormen Irrtum unterlegen. Zum einen haben wir vor kurzem erfahren, dass es sich auf jeden Fall lohnen würde zusammen zu veranlagen und 2. hätte ich noch Kosten geltend machen können, von denen ich gar nicht wusste. Das wirkt sich so aus, dass ich damit durchschnittlich einen Verdienst von 400 Euro hätte und ohne diese Kosten aber bei 477 Euro pro Monat bin. Es ist zum verzweifeln. Damit könnte ich familienversichert sein. Wenn mein Mann jetzt allein veranlagen muss, kommen ca 600 Euro Nachzahlung auf ihn zu. Er hat seine Steuererklärung bislang noch nicht gemacht. Wir haben es nur mal durchgerechnet. Gibt es irgendein noch so kleines Hoffnungslicht, dass man daran noch etwas ändern kann? Die Frist zum Widerspruch meiner Steuererklärung ist bereits im Mai abgelaufen. :-( Ich sage schonmal danke für jeglichen kompetenten Rat. Das Finanzamt hat meinen Antrag auf Änderung der Veranlagung bereits abgelehnt, weil die Frist schon verstrichen ist. Aber trotzdem kann ich den Gedanken nicht aufgeben, ob nicht doch noch etwas zu retten ist.
    Ich dummes Kamel könnten mich selber so in den A.... beißen!!!

    #2
    AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

    In diesem Anwenderforum für die elektronische Steuererklärung -ELSTER- kannst du auf Fragen, die ausschließlich das Steuerrecht betreffen, vernünftigerweise keine Antwort erwarten.

    Steuerberatung wäre im Forum außerdem nicht zulässig!

    Die Vorschriften (§ 26 Abs. 2 und 3 EStG) lesen kannst du auch selbst, so kompliziert sind die auch gar nicht:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

      Hattest Du "Einzelveranlagung VON EHEGATTEN" angekreuzt ? Steht in den Bescheiderläuterungen etwas von "Einzelveranlagung von Ehegatten" ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

        Die von dir dargestellten Problematik ist m. w. von der Verwaltung noch nicht abschließend geklärt. Mein Rat daher, beantrage zusammen mit deinem Mann eine Zusammenveranlagung und legt Einspruch ein sofern diese abgelehnt wird. Manchmal muss man im Steuerrecht einfach auf Zeit spielen um Recht zu bekommen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

          Beamtenschweiß dürfte da nicht ganz Unrecht haben. Wenn - daher meine Frage- Du aber eine "normale" Single-Einzelveranlagung beantragt hast bzw. das Finanzamt eine solche durchgeführt hat, dann gelten ggf. die einschränkenden Regeln des § 26 Abs. 2 EStG gar nicht. Aber auch das ist sicherlich nicht abschließend geklärt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

            Hallo! Erstmal ganz herzlichen Dank für die Antworten. :-)

            In meiner Steuererklärung steht unter Erläuterungen "Es wurde Einzelveranlagung von Ehegatten nach §26a EStG durchgeführt."
            Ich habe bereits einen Antrag auf Änderung der Veranlagung gestellt, den mir das Finanzamt letzte Woche abgelehnt hat.
            Daraufhin habe ich meine Bearbeiterin nochmal angerufen, in der Hoffnung es gäbe vielleicht doch noch eine Chance. Sie sagte mir,
            dass es da keine gäbe, weil die Unanfechtbarkeit des Bescheides ja bereits im Mai eingetreten ist.

            Sie meinte auch, dass ich natürlich Einspruch einlegen könnte aber die Rechtsabteilung würde das sehr wahrscheinlich ablehnen.

            Ich verstehe ja vollkommen, dass ich einen Fehler gemacht habe aber es kann doch nicht sein, dass es so gar keine Korrekturmöglichkeit gibt!?

            Es steht ja im §26 drin, dass auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides, "wenn ein Bescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird"
            oder der Unterschiedsbetrag aus der Differenz der festgesetzten Einkommensteuer entsprechend der bisher gewählten Veranlagungsart und der festzusetzenden Einkommensteuer, die sich bei einer geänderten Ausübung der Wahl der Veranlagungsarten ergeben würde, positiv ist. Die Einkommensteuer der einzeln veranlagten Ehegatten ist hierbei zusammenzurechnen.
            Positiv heißt doch, wenn beide dadurch etwas zurück bekommen würden? oder verstehe ich das falsch?
            Bei uns wär es dann positiv. Wir würden bei Zusammenveranlagung gut 300 Euro bekommen und bei Einzelveranlagung müsste mein mann ca 600 Euro nachzahlen.
            Allerdings muss ich bei meinem geringen Einkommen gar keine Steuern zahlen. Ich weiß nicht, ob das ein das "Problem" ist, weil sich steuerlich meine Lage durch eine Änderung im Prinzip nicht verändern würde?

            Ich kann mich damit einfach noch nicht abfinden... Wenn man diese ganzen Paragraphen liest, ist man hinterher auch nicht wirklich schlauer.

            Viele Grüße!

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              #7
              AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

              Hallo,


              Zitat: Allerdings muss ich bei meinem geringen Einkommen gar keine Steuern zahlen

              hast du bei einer Zusammenveranlagung dein Einkommen angegeben?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                Genau daran scheiden sich aktuell die Geister, § 26 Absatz 2 Satz 4 Nr. 1 EStG: "wenn ein Steuerbescheid, der die Ehegatten betrifft, aufgehoben, geändert oder berichtigt wird"

                - ist damit nur der Bescheid über eine Zusammenveranlagung gemeint, so dass nachträglich nur von der ZV auf die Einzelveranlagung gewechselt werden kann

                oder

                - ist damit auch ein Bescheid eines Ehegatten über die Einzelveranlagung gemeint, so dass nachträglich doch noch die ZV beantragt werden kann wenn der andere Ehegatte noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht hat
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                  ... aber es kann doch nicht sein, dass es so gar keine Korrekturmöglichkeit gibt!?
                  Und warum soll das nicht sein können? Die Möglichkeit, eine Steuerfestsetzung nach Unanfechtbarkeit des zugrunde liegenden Steuerbescheides zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, sind seit jeher eingeschränkt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                    Genau, bevor ich den Antrag nochmal extra gestellt habe, habe ich nochmal eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung per Elster gemacht und zugesendet.
                    Auf die Idee bin ich nur gekommen, weil eine gute Freundin genau dieselbe Problematik vor 2 Jahren auch hatte und bei ihr ging es ohne Probleme durch. Darum hatte ich ja auch gehofft, dass es klappen könnte. 2-3 Wochen nachdem ich die erneuerte Steuererklärung geschickt hatte, kam dann der Anruf vom Finanzamt, dass sie dazu nochmal etwas schriftlich brauchen also habe ich den Antrag schriftlich gestellt worauf dann wie gesagt, vergangene Woche die Absage erteilt wurde.

                    Die Frage ist jetzt einfach, was tue ich? Ist es hoffnungslos oder hoffnungsvoll? Soll ich einen Haken an die Sache machen und nach vorn schaun oder lohnt es sich zu kämpfen?

                    Auf Gerichtsprozess und Kosten würde ich ja sehr gern verzichten, vor allem, wenn die Chancen zu gering sein sollten damit etwas zu erreichen.....

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                      #11
                      AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                      Wie dein Mann vielleicht bezüglich seiner eigenen Steuererklärung verfahrenstechnisch vorgehen könnte, kann ich dir ohne Verstoß gegen das Steuerberatungsverbot nicht sagen.

                      Für dich ist der Zug m. E. abgefahren, du selbst kommst da nicht mehr rein.

                      Hier kannst du dich selbst ein wenig schlau machen:

                      https://www.haufe.de/finance/finance...HI2545943.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                        Zitat von schokoauge8ß Beitrag anzeigen
                        ... weil eine gute Freundin genau dieselbe Problematik vor 2 Jahren auch hatte und bei ihr ging es ohne Probleme durch. ...
                        Das Gesetz hat sich ja auch ab 2013 geändert, diese zusätzlichen Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 EStG gab es bis 2012 noch nicht. Deswegen gibt es zu dem Thema ab 2013 halt auch noch keine Rechtsprechung.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                          jetzt mal ohne Steuerberatung aus dem Bauch heraus. Wenn jetzt eine Zusammenveranlagung durchgeführt, was möglich ist, da der Mann noch nicht veranlagt wird, muss die Einzelveranlagung der EF aufgehoben werden, widerstreitende Steuerfestsetzung.

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                            #14
                            AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                            Schon richtig, die Frage DAVOR ist aber, ob wegen § 26 Abs. 3 EStG diese Erst-Zusammenveranlagung überhaupt noch durchgeführt werden darf. Wenn nein, dann kommen wir zu keiner widerstreitenden Steuerfestsetzung. Dass der Mann noch keinen Bescheid hat, ist klar, aber die Frau hat einen bestandskräftigen Bescheid, der möglicherweise einen weiteren Bescheid (auch) gegen sie verhindert.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Antrag auf Zusammenveranlagung nach Unanfechtbarkeit des Bescheides

                              Als Laie würde ich Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und eine Zusammenveranlagung einreichen. Dann wirst du sehen, was passiert und es hat noch nichts gekostet.

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