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Unterhalt für 26 jähriges Kind

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    Unterhalt für 26 jähriges Kind

    Hallo
    Ich wende mich heute mal an das Forum, weil mir jeder etwas anderes erzählt und wenn ich nach einer Antwort im Internet suche, auch nicht wirklich eine richtige Antwort finde.
    Meine Tochter ist 26 und studiert noch. Sie geht neben dem Studium auch arbeiten und verdient im Rahmen, was studierende verdienen dürfen. zur Zeit wohnt sie bei einer Freundin und kommt mit ihrem Geld aus. Jetzt soll sie dort aber ausziehen. Sie kann zu uns zurück kommen, aber lieber möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Da wird ihr Geld dann aber nicht reichen. Es geht jetzt auch nicht darum, ob wir ihr Unterhalt zahlen müssen, denn das würden wir auf jeden Fall tun, und wir unterstützen wir sie ja auch so schon, es geht darum, ob wir diese finazielle Unterstützung irgendwie von der Steuer absetzen können.
    Im Internet findet man immer nur Antworten auf Unterhalt ja oder nein und was dem "Kind" zusteht, aber nichts darüber, was man als Eltern tun kann, bzw geht es immer hauptsächlich um Kinder bis 25.
    Das Einzige, das ich gelesen habe, war, dass man den Unterhalt an ein volljähriges Kind in der Erstausbildung mit eigener Wohnung von der Steuer absetzen kann, aber das bezieht sich meist auf wohnen ausserhalb der Heimatstadt und das man unter Umständen die Bedürftigkeit, des Kindes nachweisen muss.
    Also nun meine Frage noch mal kurz gefasst
    Kann ich Unterhalt für mein 26 jähriges Kind in der Erstausbildung von der Steuer absetzen, wenn ja, wie muss ich das nachweisen?
    Könnte das Finazamt nicht auch sagen, sie studiert ja im Heimatort, also kann sie ja auch zu den Eltern zurück gehen, bis sie fertig ist.
    Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand eine Nachvollziehbare Antwort geben könnte.
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Unterhalt für 26 jähriges Kind

    Die Fragen haben mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, insoweit ist das Forum nicht der richtige Platz dafür.

    Es gibt zur Einkommensteuererklärung eine Anlage Unterhalt. Die kann man z. B. in ElsterFormular zur Steuererklärung hinzufügen.
    Da findet man dann auch eine Anleitung zum Ausfüllen dieser Anlage. Da wird eigentlich ziemlich viel erklärt.
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhalt für 26 jähriges Kind

      Lies dir mal § 33 a Absatz 1 + 3 Einkommensteuergesetz durch sowie die dazu ergangen Richtlinien (sofern du diese im Netz findest).
      Da steht eigentlich alles drin was man zum Thema wissen muss.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Unterhalt für 26 jähriges Kind

        Vielen Dank für die Antworten, genau nach so etwas habe ich gesucht, wusste halt nur nicht, wonach ich suchen soll.

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