Hallo
Ich wende mich heute mal an das Forum, weil mir jeder etwas anderes erzählt und wenn ich nach einer Antwort im Internet suche, auch nicht wirklich eine richtige Antwort finde.
Meine Tochter ist 26 und studiert noch. Sie geht neben dem Studium auch arbeiten und verdient im Rahmen, was studierende verdienen dürfen. zur Zeit wohnt sie bei einer Freundin und kommt mit ihrem Geld aus. Jetzt soll sie dort aber ausziehen. Sie kann zu uns zurück kommen, aber lieber möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Da wird ihr Geld dann aber nicht reichen. Es geht jetzt auch nicht darum, ob wir ihr Unterhalt zahlen müssen, denn das würden wir auf jeden Fall tun, und wir unterstützen wir sie ja auch so schon, es geht darum, ob wir diese finazielle Unterstützung irgendwie von der Steuer absetzen können.
Im Internet findet man immer nur Antworten auf Unterhalt ja oder nein und was dem "Kind" zusteht, aber nichts darüber, was man als Eltern tun kann, bzw geht es immer hauptsächlich um Kinder bis 25.
Das Einzige, das ich gelesen habe, war, dass man den Unterhalt an ein volljähriges Kind in der Erstausbildung mit eigener Wohnung von der Steuer absetzen kann, aber das bezieht sich meist auf wohnen ausserhalb der Heimatstadt und das man unter Umständen die Bedürftigkeit, des Kindes nachweisen muss.
Also nun meine Frage noch mal kurz gefasst
Kann ich Unterhalt für mein 26 jähriges Kind in der Erstausbildung von der Steuer absetzen, wenn ja, wie muss ich das nachweisen?
Könnte das Finazamt nicht auch sagen, sie studiert ja im Heimatort, also kann sie ja auch zu den Eltern zurück gehen, bis sie fertig ist.
Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand eine Nachvollziehbare Antwort geben könnte.
Vielen Dank im Voraus
Ich wende mich heute mal an das Forum, weil mir jeder etwas anderes erzählt und wenn ich nach einer Antwort im Internet suche, auch nicht wirklich eine richtige Antwort finde.
Meine Tochter ist 26 und studiert noch. Sie geht neben dem Studium auch arbeiten und verdient im Rahmen, was studierende verdienen dürfen. zur Zeit wohnt sie bei einer Freundin und kommt mit ihrem Geld aus. Jetzt soll sie dort aber ausziehen. Sie kann zu uns zurück kommen, aber lieber möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Da wird ihr Geld dann aber nicht reichen. Es geht jetzt auch nicht darum, ob wir ihr Unterhalt zahlen müssen, denn das würden wir auf jeden Fall tun, und wir unterstützen wir sie ja auch so schon, es geht darum, ob wir diese finazielle Unterstützung irgendwie von der Steuer absetzen können.
Im Internet findet man immer nur Antworten auf Unterhalt ja oder nein und was dem "Kind" zusteht, aber nichts darüber, was man als Eltern tun kann, bzw geht es immer hauptsächlich um Kinder bis 25.
Das Einzige, das ich gelesen habe, war, dass man den Unterhalt an ein volljähriges Kind in der Erstausbildung mit eigener Wohnung von der Steuer absetzen kann, aber das bezieht sich meist auf wohnen ausserhalb der Heimatstadt und das man unter Umständen die Bedürftigkeit, des Kindes nachweisen muss.
Also nun meine Frage noch mal kurz gefasst
Kann ich Unterhalt für mein 26 jähriges Kind in der Erstausbildung von der Steuer absetzen, wenn ja, wie muss ich das nachweisen?
Könnte das Finazamt nicht auch sagen, sie studiert ja im Heimatort, also kann sie ja auch zu den Eltern zurück gehen, bis sie fertig ist.
Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand eine Nachvollziehbare Antwort geben könnte.
Vielen Dank im Voraus
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