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Nichtveranlagungs-Bestand

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    Nichtveranlagungs-Bestand

    Guten Tag,
    kurz nach dem Renteneintritt habe ich (gemeinsam mit meiner eine Alters-Rente beziehenden Ehefrau) beim Finanzamt die Nichtveranlagung beantragt und auch erhalten.
    An unseren Einkommensverhältnissen (wirksam ist nur der Rentenbezug) hat sich nichts verändert, als dass sich die Rente um den entsprechenden Betrag erhöht hat.
    Ich gehe nun davon aus, dass wir uns in die Nähe einer Rentenbesteuerung begeben könnten, aber das Finanzamt ja die Höhe unserer Rente ja bekannt sein müsste.
    Nun meine Frage wer reagieren muss, damit es nicht zum Hinterziehungsfall kommt?

    Schon jetzt vielen Dank für entsprechende Bemühungen.

    #2
    AW: Nichtveranlagungs-Bestand

    Mit "die Nichtveranlagung beantragt" meinst du die Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen für die Banken für höchstens drei Jahre ODER eine Mitteilung eines Finanzamts, dass auf die Abgabe von Einkommensteuererklärungen verzichtet wird, solange sich an der fehlenden Veranlagungspflicht nichts ändert ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nichtveranlagungs-Bestand

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Mit "die Nichtveranlagung beantragt" meinst du die Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen für die Banken für höchstens drei Jahre ODER eine Mitteilung eines Finanzamts, dass auf die Abgabe von Einkommensteuererklärungen verzichtet wird, solange sich an der fehlenden Veranlagungspflicht nichts ändert ?
      Vielen Dank für die prompte Antwort.
      Mir ist nun selber nicht mehr klar, was mir eigentlich zugesprochen wurde. Ich werde mich morgen deshalb telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und über das Ergebnis und noch offene Fragen berichten.

      Gruß egori41

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        #4
        AW: Nichtveranlagungs-Bestand

        Jetzt wird es noch seltsamer: Die Nichtveranlagungsbescheinigungen gibt es nur schriftlich. Die Verzichtsmitteilung kommt auch meistens schriftlich oder steht im vorherigen Steuerbescheid in den Erläuterungen. In beiden Fällen solltest Du also etwas in den Fingern haben und müsstest da nicht anrufen.

        Im Prinzip ist das hier aber Alles kein Elsterthema und damit eigentlich hier fehl am Platz. Wenn Du wirklich anrufst, dann kläre doch Deine HAUPTfrage dort, wo man es Dir genau sagen kann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Nichtveranlagungs-Bestand

          Hallo egori41,

          du kannst natürlich auch mit einem Programm deiner Wahl oder dem kostenlosen Elsterformular mal deine Daten eingben und solange Null rauskommt, musst du noch keine Steuererklärung machen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Nichtveranlagungs-Bestand

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Jetzt wird es noch seltsamer: Die Nichtveranlagungsbescheinigungen gibt es nur schriftlich. Die Verzichtsmitteilung kommt auch meistens schriftlich oder steht im vorherigen Steuerbescheid in den Erläuterungen. In beiden Fällen solltest Du also etwas in den Fingern haben und müsstest da nicht anrufen.

            Im Prinzip ist das hier aber Alles kein Elsterthema und damit eigentlich hier fehl am Platz. Wenn Du wirklich anrufst, dann kläre doch Deine HAUPTfrage dort, wo man es Dir genau sagen kann.
            Nun gut, oder auch nicht.
            Ich werde meine Probleme, obwohl ich meine letzten Steuerklärungen doch über ELSTER gemacht habe, wenn noch nötig in einem anderen Steuer -Forum zu klären versuchen, da ich hier wohl falsch bin.


            egori41

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              #7
              AW: Nichtveranlagungs-Bestand

              Um deine allgemein gehaltene Frage zu beantworten:

              Als Bezieher von Renteneinkünften bist du grundsätzlich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
              Sofern es auf Grund der allgemeinen Rentenerhöhungen im Laufe der Jahre zu einer Steuerfestsetzung (höher als NULL) kommen sollte und du keine Erklärung eingereicht hast, dann trägst du dafür die Verantwortung.

              Daher mein Rat: gib deine / eure Daten in ELSTER-Formular ein und schau was bei der Probeberechnung rauskommt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Nichtveranlagungs-Bestand ?!

                Hallo egori41,
                Zitat von egori41 Beitrag anzeigen
                [. . .]Ich werde meine Probleme, obwohl ich meine letzten Steuerklärungen doch über ELSTER gemacht habe, wenn noch nötig in einem anderen Steuer -Forum zu klären versuchen, da ich hier wohl falsch bin.[. . .]
                Ihr Problem ist in erster Linie, dass Sie nicht wissen welche Bescheinigung Ihnen vorliegt! In jedem anderem seriösen Forum werden Sie auch gefragt werden, was Ihnen denn nun vorliegt, um Ihnen antworten zu können.
                Werden Sie sich also bitte vorher bewußt, welche Dukumente Ihnen vorliegen. Alle zutreffenden Ratschläge haben Sie schon vorher erhalten.
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                  Ob Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab.

                  Im Jahr 2015 galt bei zusammenveranlagten Ehegatten ein Betrag von 16.944,00 € als Grenze.

                  Da bei Leibrenten der steuerfreie Anteil festgeschrieben wird, sind alle Rentenerhöhungsbeträge steuerpflichtig, man kann deshalb in die Steuerpflicht hineinwachsen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                    Schon richtig, gleichzeitig erhöht sich aber immer mal wieder der Grundfreibetrag. Was dann "schneller" geht, ist die entscheidende Frage, verknüpft natürlich damit, dass auch die abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge ebenfalls steigen. Genau weiß man das dadurch erst, wenn man jedes Jahr den Tipp von Beamtenschweiß beherzigt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                      Dass die Sonderausgaben auch mehr werden, hat jetzt bekanntlich nichts mit der Erklärungspflicht an sich zu tun.

                      Meine hochbetagten Schwiegereltern sind für 2015 erstmals seit über 20 Jahren für die Einkommensteuer wieder steuererklärungspflichtig (§ 56 EStDV) geworden, Steuern mussten sie trotzdem nicht bezahlen.

                      Es kommt immer drauf an, wie nah man mit dem steuerpflichtigen Teil der Renten bereits an den maßgeblichen Erklärungsgrenzen liegt.
                      Angeblich führen die hohen Rentenerhöhungen des Jahres 2016 dazu, dass rund 160.000 Rentner neu eine Steuerklärung abgeben müssen.

                      http://www.n-tv.de/ratgeber/Rentener...e17771586.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                        Gemäß Picard77 ist mein Problem kein ELSTER-Thema und ich wollte mich eigentlich erst einmal zurückziehen.

                        Nun habe ich jedoch in meinen Unterlagen eine Gesprächsnotiz von 2009 gefunden. Seiner Zeit wurde mir am Telefon von der für mich vorher zuständigen
                        Bearbeiterin gesagt, dass die pflichtgemäße Einreichung einer Steuererklärung mit dem 01.01.2009 gelöscht ist und ich z.Z. keine Steuererklärung einreichen brauche.
                        Schriftliche Dokumente dazu habe ich nie bekommen.
                        Deshalb meine Anfrage an die , die Ähnliches schon erlebt haben, was sinnvoll zu tun wäre.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        egori41

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                          #13
                          AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                          Zitat von egori41 Beitrag anzeigen
                          .............Deshalb meine Anfrage an die , die Ähnliches schon erlebt haben, was sinnvoll zu tun wäre.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          egori41
                          Hallo egori41,

                          siehe die gestrigen Beiträge von mir 11:31 Uhr und Beamtenschweiß 11:58 Uhr.

                          Eine Berechnung mit einem Steuerprogramm wie dem kostenlosen Elsterformular durchführen oder mal im Servicecenter des jeweiligen Finanzamtes vorsprechen und die Rentenunterlagen dabei haben, dann führen die auch eine Steuerberechnung durch und du bist auf der sicheren Seite.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Hallo egori41,

                            siehe die gestrigen Beiträge von mir 11:31 Uhr und Beamtenschweiß 11:58 Uhr.

                            Eine Berechnung mit einem Steuerprogramm wie dem kostenlosen Elsterformular durchführen oder mal im Servicecenter des jeweiligen Finanzamtes vorsprechen und die Rentenunterlagen dabei haben, dann führen die auch eine Steuerberechnung durch und du bist auf der sicheren Seite.

                            Tschüß
                            Seit 1990 und dann bis 2008 habe ich alle Steuererklärungen sehr erfolgreich (immer Rückzahlungen) selbst gemacht (zuletzt sogar über ELSTER), weil sich "mein" Steuerbüro als unfähig erwiesen hatte. Ich wollte ursprünglich letzteres sogar wegen Fehler zu meinem Nachteil verklagen.
                            Mir geht es im Moment einfach darum nicht unnötig Erklärungen zu verfassen, die keinen Nutzen oder Notwendigkeit haben.

                            egori41

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nichtveranlagungs-Bestand

                              Mir geht es im Moment einfach darum nicht unnötig Erklärungen zu verfassen, die keinen Nutzen oder Notwendigkeit haben.
                              Das ist verständlich, aber die Notwendigkeit, also die Frage, ob bzw. ab wann wieder eine Steuererklärung eingereicht werden muss, lässt sich ohne Ermittlung der Einkünfte nicht präzise beantworten.
                              Und das geht mit einem Programm immer noch am besten.

                              Man kann natürlich vorab eine Abschätzung auf Grundlage des Jahresbetrags der Rente(n) und des tatsächlichen Rentenbeginns machen, um zu sehen, wie nah man inzwischen an die Grenze herangekommen ist.
                              Das geht aber nur bei Fachleuten schneller als die Dateneingabe in ein Steuererklärungsprogramm.

                              Man kann auch bereits Berechnungen für 2016 durchführen, wenn man alle relevanten Daten kennt.

                              http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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