Guten Tag,
kurz nach dem Renteneintritt habe ich (gemeinsam mit meiner eine Alters-Rente beziehenden Ehefrau) beim Finanzamt die Nichtveranlagung beantragt und auch erhalten.
An unseren Einkommensverhältnissen (wirksam ist nur der Rentenbezug) hat sich nichts verändert, als dass sich die Rente um den entsprechenden Betrag erhöht hat.
Ich gehe nun davon aus, dass wir uns in die Nähe einer Rentenbesteuerung begeben könnten, aber das Finanzamt ja die Höhe unserer Rente ja bekannt sein müsste.
Nun meine Frage wer reagieren muss, damit es nicht zum Hinterziehungsfall kommt?
Schon jetzt vielen Dank für entsprechende Bemühungen.
kurz nach dem Renteneintritt habe ich (gemeinsam mit meiner eine Alters-Rente beziehenden Ehefrau) beim Finanzamt die Nichtveranlagung beantragt und auch erhalten.
An unseren Einkommensverhältnissen (wirksam ist nur der Rentenbezug) hat sich nichts verändert, als dass sich die Rente um den entsprechenden Betrag erhöht hat.
Ich gehe nun davon aus, dass wir uns in die Nähe einer Rentenbesteuerung begeben könnten, aber das Finanzamt ja die Höhe unserer Rente ja bekannt sein müsste.
Nun meine Frage wer reagieren muss, damit es nicht zum Hinterziehungsfall kommt?
Schon jetzt vielen Dank für entsprechende Bemühungen.
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