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Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

    Hallo Duffin,

    war nicht bös gemeint, deshalb habe ich dich verschoben und den Beitrag zusammengeführt, damit es für Hilfesuchende möglichst überschaubar bleibt.

    Tschüß

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  • Duffin
    antwortet
    AW: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

    Dankeschön für den Hinweis wo ich es nochmal nachlesen kann!

    Und doppelt zu posten war nicht beabsichtigt, ich habe mich gestern Nacht irgendwie im Thema vertan und dann vergessen zu löschen :/

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

    Hallo Duffin,

    bitte keine Doppelposts in unterschiedlichen Foren -> denn Arbeitgeber bist du offensichtlich nicht !

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

    1) Eine Steuerberatung ist hier nicht zulässig.

    2) Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung: § 9 Absatz 1 Nr. 5 EStG

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  • Duffin
    hat ein Thema erstellt Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?.

    Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

    Hallo zusammen,
    Mich beschäftigt seit mehreren Stunden die Frage, ob in meinem Fall eine doppelte Haushaltsführung vorliegt:
    Ich bin zum Studium von meinem langjährigen Freund weg in eine andere Stadt gezogen.
    Am Studienort bewohne ich eine Mietwohnung, die als Erstwohnsitz angemeldet ist (Erstwohnsitz deshalb, weil die Stadt in der sich die Wohnung befindet Zweitwohnsitzsteuer erhebt). Bei meinem Freund wohnen wir zusammen in seiner Eigentumswohnung, für die ich keine Aufwendungen habe, die jedoch offiziell als mein Zweitwohnsitz gemeldet ist.
    Bei meinen Recherchen bin ich nun schon an dem Punkt gelandet, dass für die Hauptwohnung eine Kostenbeteiligung von 10% an der Haushaltsführung vorliegen muss.
    Nun frage ich mich in meinem Fall: Welche der beiden Wohnungen ist meine "Hauptwohnung"? Muss für beide Wohnungen eine Kostenbeteiligung vorliegen?
    In welchem Fall kann ich die Fahrtkosten, die ich habe, geltend machen?
    Ich freue mich über ein wenig Licht im Dunkel.
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Duffin; 08.11.2016, 01:52.
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