Einkommenssteuer

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  • PERIPERI
    Neuer Benutzer
    • 26.02.2016
    • 9

    #1

    Einkommenssteuer

    Ist es bei der Einkommenssteuererklärung notwendig die Einkünfte aus einem 450 Euro-Job anzugeben?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Einkommenssteuer

    Hallo PERIPERI,

    ein pauschal besteuerter Minijob muss nirgend mehr angegeben, mit der pauschalen Besteuerung ist alles abgegolten.

    Tschüß

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Einkommenssteuer

      Falls der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde, was aus dem Vorhandensein einer Lohnsteuerbescheinigung leicht ersichtlich ist, sind die Einnahmen natürlich anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Einkommenssteuer

        Hallo PERIPERI,

        die gleiche Frage hast du am 26.02.2016 schon einmal gestellt.


        Tschüß

        Kommentar

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