Ist es bei der Einkommenssteuererklärung notwendig die Einkünfte aus einem 450 Euro-Job anzugeben?
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AW: Einkommenssteuer
Falls der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde, was aus dem Vorhandensein einer Lohnsteuerbescheinigung leicht ersichtlich ist, sind die Einnahmen natürlich anzugeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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