Hallo Zusammen,
Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Verlustvortrags und die dazugehörige SE.
Ich habe von 2010 bis 2016 studiert und davor eine Ausbildung gemacht. 2016 habe ich auch das Arbeiten angefangen. Für 2011 habe ich bereits eine SE gemacht (ohne Verlustvortrag).
- Kann für 2010 noch einen Verlustvortrag einreichen?
- Ich muss/möchte die SE von 2012 bis zum 31.12.2016 einschließlich Verlustvortrag abgeben (4 Jahresfrist?)
Kann ich dann z.B. den Verlustvortrag für die Jahre 2013,2014,2015 zu einem späteren Zeitpunkt abgeben, oder muss das auf einmal passieren
- Generell verstehe ich nicht ob die SE immer mit dem Verlustvortrag zusammen eingereicht werden muss oder ob das Ganze separat und unabhängig zu betrachten ist bzw. gemacht werden kann
Schon mal vielen Danke!
Steve06
Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Verlustvortrags und die dazugehörige SE.
Ich habe von 2010 bis 2016 studiert und davor eine Ausbildung gemacht. 2016 habe ich auch das Arbeiten angefangen. Für 2011 habe ich bereits eine SE gemacht (ohne Verlustvortrag).
- Kann für 2010 noch einen Verlustvortrag einreichen?
- Ich muss/möchte die SE von 2012 bis zum 31.12.2016 einschließlich Verlustvortrag abgeben (4 Jahresfrist?)
Kann ich dann z.B. den Verlustvortrag für die Jahre 2013,2014,2015 zu einem späteren Zeitpunkt abgeben, oder muss das auf einmal passieren
- Generell verstehe ich nicht ob die SE immer mit dem Verlustvortrag zusammen eingereicht werden muss oder ob das Ganze separat und unabhängig zu betrachten ist bzw. gemacht werden kann
Schon mal vielen Danke!
Steve06
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