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Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

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    Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

    Hallo Zusammen,

    Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Verlustvortrags und die dazugehörige SE.
    Ich habe von 2010 bis 2016 studiert und davor eine Ausbildung gemacht. 2016 habe ich auch das Arbeiten angefangen. Für 2011 habe ich bereits eine SE gemacht (ohne Verlustvortrag).

    - Kann für 2010 noch einen Verlustvortrag einreichen?
    - Ich muss/möchte die SE von 2012 bis zum 31.12.2016 einschließlich Verlustvortrag abgeben (4 Jahresfrist?)
     Kann ich dann z.B. den Verlustvortrag für die Jahre 2013,2014,2015 zu einem späteren Zeitpunkt abgeben, oder muss das auf einmal passieren
    - Generell verstehe ich nicht ob die SE immer mit dem Verlustvortrag zusammen eingereicht werden muss oder ob das Ganze separat und unabhängig zu betrachten ist bzw. gemacht werden kann

    Schon mal vielen Danke!
    Steve06

    #2
    AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

    Hallo Steve06,

    hast du schon mal die SuFu benutzt mit der Eingabe Verlustvortrag ?

    Schau als Beispiel mal hier ->https://www.elster.de/anwenderforum/...Verlustvortrag

    Tschüß

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      #3
      AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

      Viele Dank! für die schnelle Antwort holzgoe.
      Ich habe bereits schon hier im Forum nach Antworten gesucht.
      Leider habe ich jedoch keine passende Antwort auf meine Fragen gefunden.

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        #4
        AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

        Den Verlustvortrag macht das Finanzamt.

        Für 2010 kannst du keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen, da verjährt, aber eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustes. Für 2012 ist letzte Abgabemöglichkeit für die Einkommensteuererklärung der 31.12.2016. Wenn Du auch die Verlustfeststellung beantragen willst, kreuzt Du dann einfach AUCH das dort an. Die 2013er-Erklärungen können auch später folgen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

          Danke Picard777 - die Antwort hilft mir auf jeden Fall weiter.
          Könnte ich dann bis 31.12.2016 die SE 2012 inc. Verlustvortrag 2012 abgeben und bsw. den Verlustvortrag für 2010,2011 und 2013,2014,2015 in einem halben Jahr abgeben?

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            #6
            AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

            Hallo Steve06,

            ja das kannst du so machen -> Picard777 hatte ja geschrieben, die Erklärungen ab 2013 können später folgen, wenn du es ein halbes Jahr später einreichst geht das natürlich.

            Tschüß

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              #7
              AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

              Verlustvortrag für 2010,2011 und 2013,2014,2015 in einem halben Jahr abgeben?

              Das würde ich dir für die Jahre 2010 und 2011 nicht unbedingt raten. Fristen können in einem Jahressteuergesetz durchaus auch mal geändert, sprich verkürzt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

                Hallo Charlie24,

                deshalb will Steve06 ja 2010, 2011 und 2012 bis 31.12.2016 abgeben aufgrund des Hinweises von Picard777.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

                  Könnte ich dann bis 31.12.2016 die SE 2012 inc. Verlustvortrag 2012 abgeben und bsw. den Verlustvortrag für 2010,2011 und 2013,2014,2015 in einem halben Jahr abgeben?
                  Ich lese das so, dass nur die Steuererklärung für 2012 bis 31.12. abgegeben werden soll.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

                    Hallo Charlie24,

                    wir wollen hier ja keine Wortklauberei betreiben, aber ich habe Steve06 schon so verstanden, dass er mit 2012 den Verlustvortrag für 2010 und 2011 gemeinsam einreichen will und ab 2013 später.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

                      Das seh ich anders :-S

                      Zitat von Steve06 Beitrag anzeigen
                      Könnte ich dann ... den Verlustvortrag für 2010,2011 und 2013,2014,2015 in einem halben Jahr abgeben?

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                        #12
                        AW: Unklarheit Zusammenhang SE und Verlustvortrag

                        Hallo Zusammen,

                        Ich meine bis 31.12.2016 nur für 2012 abgeben (SE && Verlsutvortrag). Den Rest erst danach (Anfang 2017).

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