Hallo zusammen,
immer wieder schnappt man auf, dass man als Student (pauschal!) eine Steuererklärung machen sollte. Oft wird dies im selben Atemzug mit dem Stichwort Verlustvortrag genannt.
Nun habe ich mich etwas im Internet belesen, muss aber gestehen, dass ich mich nicht 100% fit für meine erste Steuererklärung fühle.
Kurz vorab: Es geht hierbei um die Steuererklärung 2012 (Sofern man nicht verpflichtet zur Abgabe ist, kann man ja 4 Jahre zurück).
In besagtem Jahr war ich Student und hatte für 3 Monate einen Minijob auf 400€-Basis (damals waren es ja noch 400€ anstatt 450€ wie heute, die als Freibetrag angesetzt wurden).
Laut meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 habe ich keine Lohnsteuer bezahlt (bekomme dann natürlich auch nichts vom Finanzamt wieder, wie sich durch die (hoffentlich) korrekte Eingabe in eine Steuersoftware ergeben hat).
Nun aber interessiert mich, ob die Werbungskosten lediglich angesetzt werden können, sofern man KEIN Einkommen im selben Jahr hatte bzw, ansonsten erst gegen das (Netto-) Einkommen gegengerechnet werden.
Bsp.:
Ich hätte in besagtem Jahr 2000€ verdient (keine Lst abgeführt), Werbungskostenpauschale sind 1000€. Sprich Lohn größer Pauschale also Kein Verlustvortrag möglich? Analog bekomme ich bei der Steuersoftware angezeigt, dass ich 0€ Erstattung wiederbekomme, weshalb meine Frage nun wäre, ob trotzdem der Werbungskosten-Pauschbetrag ans FA weitergeleitet werden würde (und sofern ja, wo das aufgeführt wird).
Ergänzungen:
Da ich zwar zwecks Studium ca. 600km von meinem Elternhaus weggezogen bin, jedoch mein Erstwohnsitz nur ca. 2km von der Uni entfernt war, gehe ich davon aus, dass ich den Pauschalbetrag nicht übersteigen werde (auch nicht inkl. Studiengebühren, Bücherkosten o.Ä.)
Wäre super, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet Vielen Dank im Voraus
immer wieder schnappt man auf, dass man als Student (pauschal!) eine Steuererklärung machen sollte. Oft wird dies im selben Atemzug mit dem Stichwort Verlustvortrag genannt.
Nun habe ich mich etwas im Internet belesen, muss aber gestehen, dass ich mich nicht 100% fit für meine erste Steuererklärung fühle.
Kurz vorab: Es geht hierbei um die Steuererklärung 2012 (Sofern man nicht verpflichtet zur Abgabe ist, kann man ja 4 Jahre zurück).
In besagtem Jahr war ich Student und hatte für 3 Monate einen Minijob auf 400€-Basis (damals waren es ja noch 400€ anstatt 450€ wie heute, die als Freibetrag angesetzt wurden).
Laut meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 habe ich keine Lohnsteuer bezahlt (bekomme dann natürlich auch nichts vom Finanzamt wieder, wie sich durch die (hoffentlich) korrekte Eingabe in eine Steuersoftware ergeben hat).
Nun aber interessiert mich, ob die Werbungskosten lediglich angesetzt werden können, sofern man KEIN Einkommen im selben Jahr hatte bzw, ansonsten erst gegen das (Netto-) Einkommen gegengerechnet werden.
Bsp.:
Ich hätte in besagtem Jahr 2000€ verdient (keine Lst abgeführt), Werbungskostenpauschale sind 1000€. Sprich Lohn größer Pauschale also Kein Verlustvortrag möglich? Analog bekomme ich bei der Steuersoftware angezeigt, dass ich 0€ Erstattung wiederbekomme, weshalb meine Frage nun wäre, ob trotzdem der Werbungskosten-Pauschbetrag ans FA weitergeleitet werden würde (und sofern ja, wo das aufgeführt wird).
Ergänzungen:
Da ich zwar zwecks Studium ca. 600km von meinem Elternhaus weggezogen bin, jedoch mein Erstwohnsitz nur ca. 2km von der Uni entfernt war, gehe ich davon aus, dass ich den Pauschalbetrag nicht übersteigen werde (auch nicht inkl. Studiengebühren, Bücherkosten o.Ä.)
Wäre super, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet Vielen Dank im Voraus
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