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Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

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    Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

    Hallo zusammen,

    immer wieder schnappt man auf, dass man als Student (pauschal!) eine Steuererklärung machen sollte. Oft wird dies im selben Atemzug mit dem Stichwort Verlustvortrag genannt.
    Nun habe ich mich etwas im Internet belesen, muss aber gestehen, dass ich mich nicht 100% fit für meine erste Steuererklärung fühle.

    Kurz vorab: Es geht hierbei um die Steuererklärung 2012 (Sofern man nicht verpflichtet zur Abgabe ist, kann man ja 4 Jahre zurück).
    In besagtem Jahr war ich Student und hatte für 3 Monate einen Minijob auf 400€-Basis (damals waren es ja noch 400€ anstatt 450€ wie heute, die als Freibetrag angesetzt wurden).
    Laut meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 habe ich keine Lohnsteuer bezahlt (bekomme dann natürlich auch nichts vom Finanzamt wieder, wie sich durch die (hoffentlich) korrekte Eingabe in eine Steuersoftware ergeben hat).

    Nun aber interessiert mich, ob die Werbungskosten lediglich angesetzt werden können, sofern man KEIN Einkommen im selben Jahr hatte bzw, ansonsten erst gegen das (Netto-) Einkommen gegengerechnet werden.

    Bsp.:
    Ich hätte in besagtem Jahr 2000€ verdient (keine Lst abgeführt), Werbungskostenpauschale sind 1000€. Sprich Lohn größer Pauschale also Kein Verlustvortrag möglich? Analog bekomme ich bei der Steuersoftware angezeigt, dass ich 0€ Erstattung wiederbekomme, weshalb meine Frage nun wäre, ob trotzdem der Werbungskosten-Pauschbetrag ans FA weitergeleitet werden würde (und sofern ja, wo das aufgeführt wird).

    Ergänzungen:
    Da ich zwar zwecks Studium ca. 600km von meinem Elternhaus weggezogen bin, jedoch mein Erstwohnsitz nur ca. 2km von der Uni entfernt war, gehe ich davon aus, dass ich den Pauschalbetrag nicht übersteigen werde (auch nicht inkl. Studiengebühren, Bücherkosten o.Ä.)

    Wäre super, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

    Dein Thema hat weder mit Elsterlohn noch mit Elster überhaupt etwas zu tun, sondern ist etwas, was mit Du mit dem steuerlichen Berater deines Vertrauens besprechen kannst. Zeitdruck wegen dem 31.12.2016 hast Du NICHT, denn eine Einkommensteuererklärung kannst Du danach zwar nicht mehr einreichen, aber eine Verlustfeststellungserklärung, da dort Abgabefrist 31.12.2019.

    Wenn es sich WIRKLICH um einen PAUSCHAL versteuerten Minijob handelt, spielt der keine Rolle. Nur normal versteuerter Arbeitslohn, ggf. mit Lohnsteuer 0 €, ist relevant. Um da zu einem Verlustvortrag zu kommen musst Du bei deinem Beispiel auf mindestens 2.000 € Werbungskosten kommen. Ob Dir das etwas bringt, weil vielleicht in 2013 Dein Arbeitslohn höher war und der Verlustvortrag wirkungslos verpufft, sagt Dir Dein steuerlicher Berater. Ebenso, was von Deinen Studienkosten relevant ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

      Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun und mit der Lohnsteuerbescheinigung schon gar nichts!

      Nur soviel:

      Wenn du einen Bruttolohn von 2.000,00 € hattest, musst du Werbungskosten von über 2.000,00 € glaubhaft machen, um zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte zu kommen.
      Nur dann kann ein Verlust entstehen.

      @Picard777 war schneller!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

        Hallo zusammen,

        vielen Dank für Eure Antworten. Sorry, da bin ich scheinbar im falschen Forum gelandet...dachte es ginge generell um Steuerthemen :/

        Dann verstehe ich aber nicht, weshalb "eine Steuererklärung für jeden Studenten sinnvoll" sein sollte. Ich meine die meisten werden sicher, wie ich, einen Minijob auf 400 bzw. 450€-Basis haben und wenn man nicht etliche km zur Uni fährt, wahrscheinlich auch in den seltensten Fällen über den Pauschalbetrag kommen.

        Mit anderen Worten ein Verlust(-vortrag) kann nur entstehen, wenn die steuerlichen Abzüge größer als die NETTOeinnahmen im selben Jahr sind. Sobald dies der Fall ist greift zunächst der Pauschalbetrag i.H.v. 1000€, es sei denn man erbringt den Nachweis, dass seine Ausgaben höher sind. Ist das so korrekt?

        @Charlie24: Die aufgeführten 2000 wäre ja bereits der Nettobetrag (da keine Lst. angefallen ist)

        @Picard777: Wie bekomme ich denn zweifelsfrei heraus, ob es sich damals um einen pauschal versteuerten oder normal versteuerten Arbeitslohn mit 0€ Lst. gehandelt hat?

        Vielen Dank nochmal

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          #5
          AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

          Weil viele Studenten erst später merken, dass es ihnen nichts bringt. Da es einem Teil aber doch etwas bringt und es auf jeden Einzelfall ankommt, ist der Rat nicht ganz falsch. Aber wie gesagt, dafür sind die steuerlichen Profis da.

          Ein Verlust kann nur entstehen, wenn die Werbungskosten die Bruttoeinnahmen übersteigen. Eventuelle Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge sind also NICHT abzuziehen bei der Verlustberechnung.

          Ob das pauschal oder normal versteuert war, kannst Du an Deinen Lohnabrechnungen erkennen und daran, ob Du eine Lohnsteuerbescheinigung hast. Hast Du eine Lohnsteuerbescheinigung, wurde normal versteuert. Ist auf den Abrechnungen eine Lohnsteuerklasse (bei Dir vermutlich I oder seltener VI) ausgewiesen, wurde normal besteuert.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

            Laut meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 habe ich keine Lohnsteuer bezahlt
            Laut TE gab es 2012 eine Lohnsteuerbescheinigung. Bei Studenten rechnen sehr viele AG Minijobs auf Steuerklasse ab.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

              Ah, stimmt, danke, habe ich überlesen.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

                Hallo zusammen,

                ich habe noch einmal nachgeschaut. Auf meinem "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012" ist, wie auch auf den monatlichen Entgeltabrechnungen selbst, die Steuerklasse 1 aufgeführt. Es wurde demnach dann also normal versteuert, was ja laut dir @Picard777 dann wiederum für die Steuer relevant wäre, korrekt?

                Nun habe ich noch gelesen, dass Erträge aus Minijobs nicht als "Einnahme" im steuerlichen Sinn gelten. Demnach hätte ich ja prinzipiell keine Einkünfte gehabt, sprich müsste ja die Werbungskosten gegen 0€ Einkünfte gegenrechnen können, wodurch ein Verlustvortrag von 1000€ zustanden käme, welchen ich ins Jahr 2013 mitnehmen würde, oder? (Ob dieser jetzt verpufft oder nicht, steht erstmal auf einem anderen Blatt)

                An dieser Stelle würde mich vor allem interessieren ob ich, sofern ich mich entscheiden sollte die Steuererklärungen der letzten 4 Jahre zurückzugehen, dann zwangsweise auch alle Steuererklärungen von 2012 bis 2016 gleichzeitig einreichen muss. Oder könnte ich, in Anbetracht der Zeit, auch dieses Jahr 2012 einreichen und innerhalb des nächsten Jahres 2013 etc.?

                Viele Grüße und danke nochmal. Echt toller Support von euch

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag bei Studenten - Pauschbetrag trotz Minijob?

                  1. Nochmal: Du hast bei Lohnsteuerklasse I KEINEN pauschalversteuerten Minijob, d.h. die 2.000 € SIND in der Steuererklärung anzusetzen.
                  2. War bisher nicht relevant, aber weil Du da jetzt darauf herumreitest, jetzt ganz genau: Der Arbeitslohn, in Deinem Beispiel 2.000 €, ist als Einnahme anzusetzen. Davon sind Werbungskosten abzuziehen, mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 €, aber höchstens in Höhe der Einnahmen. WENN Du also beispielsweise 20 € Einnahmen hättest und 50 € tatsächliche Werbungskosten, ginge die Rechnung so: Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 €, höchstens 20 €, also im Ergebnis 20 €. Der Arbeitnehmerpauschbetrag iHv 20 € wird mit den tatsächlichen Werbungskosten vergleichen, den 50 €, so dass 50 € anzusetzen sind, da die höher sind. Im Ergebnis betragen die Einkünfte dann -30 €, nämlich 20 € - 50 €, d.h. es entsteht ein vor- oder rücktragsfähiger Verlust von 30 €.
                  3. Gleichzeitig ist nicht notwendig.
                  4. Nochmal: Sprich mit Deinem steuerlichen Berater. Wenn du ERSTstudiumskosten hattest, wird das Finanzamt Dir den Verlust verweigern.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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