Guten Tag, zusammen.
Am Sonntag, 20. März 2016, ließ ich per Elster meine damals fertige ESt.-Erklärung für 2014 und 2015 übertragen. 2 Tage später war der Ausdruck postalisch unterwegs.
Seit dem habe ich keinen Steuer-Bescheid, nicht einmal eine "Bitte der Nachreichung von Unterlagen" oder vergleichbares bekommen.
Wenn ich nun Ende Januar, Anfang Februar 2017 per Elster meine Steuererklärung mache, kann ich dann über 2014 und 2015 auch noch einmal mit abgeben?
Einerseits hat sich für das Jahr 2015 auch 'was geändert. Aus privaten Gründen musste ich meine eigene Beriesterung auflösen, was ich bei Abgabe der ESt-Erklärung noch nicht so gewusst hatte. Andererseits hat ja auch keine Überweisung stattgefunden gehabt.
Nun will ich hier eine Frage stellen, die sich evtl. für manch einen schwer verständlich lesen lässt. Ich hatte, als ich die ESt-Erklärung online übertrug, druckte ich die damalige PDF aus, die ich - aber auch nur diese - postalisch auf den Weg schickte. Keine Belege mit. Ich dachte, dass, wenn der Herr oder die Frau Beamte/~in einen Beleg sehen will, wird er/sie sich schon 'mal melden. Aber dass ich 9 Monate später überhaupt noch nichts gehört hatte?
So verbleibe ich hier aber erst einmal mit mittäglich freundlichen Grüßen,
Sebastian L.
Am Sonntag, 20. März 2016, ließ ich per Elster meine damals fertige ESt.-Erklärung für 2014 und 2015 übertragen. 2 Tage später war der Ausdruck postalisch unterwegs.
Seit dem habe ich keinen Steuer-Bescheid, nicht einmal eine "Bitte der Nachreichung von Unterlagen" oder vergleichbares bekommen.
Wenn ich nun Ende Januar, Anfang Februar 2017 per Elster meine Steuererklärung mache, kann ich dann über 2014 und 2015 auch noch einmal mit abgeben?
Einerseits hat sich für das Jahr 2015 auch 'was geändert. Aus privaten Gründen musste ich meine eigene Beriesterung auflösen, was ich bei Abgabe der ESt-Erklärung noch nicht so gewusst hatte. Andererseits hat ja auch keine Überweisung stattgefunden gehabt.
Nun will ich hier eine Frage stellen, die sich evtl. für manch einen schwer verständlich lesen lässt. Ich hatte, als ich die ESt-Erklärung online übertrug, druckte ich die damalige PDF aus, die ich - aber auch nur diese - postalisch auf den Weg schickte. Keine Belege mit. Ich dachte, dass, wenn der Herr oder die Frau Beamte/~in einen Beleg sehen will, wird er/sie sich schon 'mal melden. Aber dass ich 9 Monate später überhaupt noch nichts gehört hatte?
So verbleibe ich hier aber erst einmal mit mittäglich freundlichen Grüßen,
Sebastian L.
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