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ESt.-Erklärung im März abgegeben - und bis jetzt noch keinen Bescheid.

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    ESt.-Erklärung im März abgegeben - und bis jetzt noch keinen Bescheid.

    Guten Tag, zusammen.

    Am Sonntag, 20. März 2016, ließ ich per Elster meine damals fertige ESt.-Erklärung für 2014 und 2015 übertragen. 2 Tage später war der Ausdruck postalisch unterwegs.

    Seit dem habe ich keinen Steuer-Bescheid, nicht einmal eine "Bitte der Nachreichung von Unterlagen" oder vergleichbares bekommen.

    Wenn ich nun Ende Januar, Anfang Februar 2017 per Elster meine Steuererklärung mache, kann ich dann über 2014 und 2015 auch noch einmal mit abgeben?

    Einerseits hat sich für das Jahr 2015 auch 'was geändert. Aus privaten Gründen musste ich meine eigene Beriesterung auflösen, was ich bei Abgabe der ESt-Erklärung noch nicht so gewusst hatte. Andererseits hat ja auch keine Überweisung stattgefunden gehabt.

    Nun will ich hier eine Frage stellen, die sich evtl. für manch einen schwer verständlich lesen lässt. Ich hatte, als ich die ESt-Erklärung online übertrug, druckte ich die damalige PDF aus, die ich - aber auch nur diese - postalisch auf den Weg schickte. Keine Belege mit. Ich dachte, dass, wenn der Herr oder die Frau Beamte/~in einen Beleg sehen will, wird er/sie sich schon 'mal melden. Aber dass ich 9 Monate später überhaupt noch nichts gehört hatte?

    So verbleibe ich hier aber erst einmal mit mittäglich freundlichen Grüßen,
    Sebastian L.

    #2
    AW: ESt.-Erklärung im März abgegeben - und bis jetzt noch keinen Bescheid.

    Hast du den Ausdruck deiner Erklärung denn unterschrieben oder hast du authentifiziert, also mit Zertifikat übermittelt?

    Eine nicht authentifiziert übermittelte Erklärung muss unterschrieben werden, sonst gilt sie als nicht abgegeben. Ungewöhnlich ist es nämlich schon, dass noch kein Bescheid vorliegt.

    Das Finanzamt ist im Übrigen trotz ELSTER immer noch telefonisch erreichbar, ich würde da einfach mal anrufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: ESt.-Erklärung im März abgegeben - und bis jetzt noch keinen Bescheid.

      @ Charlie24

      Danke für Deine Antwort.

      Ja, ich habe den Ausdruck unterschrieben.

      Den Hinweis "Telefon" empfinde ich heute, nach einer krassen Diskussion gestern innerhalb meiner Familie, nett. Elster gab mir für 2014 und 2015 einen 4-stelligen Betrag aus, der "mir im besten Fall" überwiesen werden würde. Ich wollte da nicht mit einem Anruf weder á la "Wo bleibt's, bitte?!" noch kriecherisch "Darf ich bitte die Frage stellen, ob womöglich ich als Antragssteller einen Fehler gemacht habe?" mir selber im Weg stehen, weil einem Amt es "halt" gefällt, in einer Machtstellung zu stehen. Ich will ja etwas von denen, Geld.

      MfG

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        #4
        AW: ESt.-Erklärung im März abgegeben - und bis jetzt noch keinen Bescheid.

        Wenn am am Ende des Jahres nach dem Verbleib von im März 2016 eingereichten Steuererklärungen nachfragt, ist man weder Bittsteller noch unverschämt.

        Die Bearbeitungszeiten in den einzelnen Bundesländern sind zwar unterschiedlich lang, aber über 9 Monate sind m. E. schon ungewöhnlich.

        Dein Programm zeigt dir zwar Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung an, allerdings natürlich nicht, ob deine Post an das Finanzamt dort auch wirklich angekommen ist. Da hilft nur ein Anruf!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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