Bei meiner bisherigen Onlinesuche habe ich gefunden, dass ich diese Ausgaben auf das nächste Jahr übertragen kann.
Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungen, mindern zwar auch deine Einkünfte, führen aber nicht zu einem vortragsfähigen Verlust
Nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann als sogenannter Verlustvortrag auf das nächste Jahr vorgetragen werden. Dazu gibst du in Zeile 93 des Hauptvordrucks den Wert 0 ein.
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