Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

    Hallo zusammen,

    ich mache dieses Jahr zum ersten mal jegliche Steuererklärungen und bin da auf eine Frage gestoßen, die mir eventuell der eine oder andere beantworten könnte.

    Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit "SmartSteuer" und das klappt auch alles sehr gut, aber ich muss bei meinen Daten zum Gewerbe die folgenden zwei Punkte angeben:

    - Festzusetzender Gewerbesteuer-Messbetrag
    - Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt

    Da ich eigentlich nicht dachte, dass ich die Grenze für Gewerbesteuer dieses Jahr erreiche, habe ich noch nichts mit Gewerbesteuer(-Vorauszahlung) zu tun gehabt. Der Messbetrag wäre also 0. Die tatsächlich zu zahlenden Steuern kenne ich natürlich nicht. Nun steht als Hinweis, dass man auch einfach einen vorläufigen Betrag angeben kann.

    Meine Frage:
    Kann ich einfach per Gewerbesteuer-Rechner ausrechnen, was in etwa zu zahlen ist und das dort angeben, um die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Oder sollte ich besser erst die Gewerbesteuererklärung machen und auf den Bescheid für die Nachzahlung warten? Fraglich ist, ob das für die Einkommenssteuererklärung so wichtig ist.

    Zusatzfrage:
    Und um nicht unnötig 2 Threads zu eröffnen, eine kleine weitere Frage. Ich gebe die EÜR mit der Einkommenssteuererklärung ab. Muss ich sie dann zusätzlich auch noch einmal über Elster einzeln absenden? Oder reicht es dem Amt für den Jahresabschluss des Gewerbes, wenn ich die in der Einkommenssteuererklärung drin habe?


    Vielen Dank

    Andreas
    Zuletzt geändert von DerAndi; 03.01.2017, 09:48.

    #2
    AW: Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

    Hallo DerAndi,

    wenn der Gewerbesteuer-Messbetrag Null ist, dann kann die zu erhebende Gewerbesteuer die durch die Gemeinde erfolgt auch nur Null sein. Bsp. Gemeinde X erhebt eine Gewerbesteuer von 500 Prozent auf den jeweiligen Gewerbesteuer-Meßbetrag. 500 x 0 = 0.

    Die EÜR wird separat erstellt und versendet, das sollte in allen Programmen so sein. In der Einkommenssteuererklärung gibst du deinen Gewinn an und in der EÜR erläuterst du dem Finanzamt, wie du darauf kommst Einnahmen minus Ausgaben.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

      Hey,

      danke für die schnelle Antwort.

      Zur Gewerbesteuer: Okay, so habe ich es noch nicht betrachtet. Da hast du aber natürlich Recht. Sprich, auch wenn ich Gewerbesteuer (nach)zahlen muss, ist dort erst einmal nichts anzugeben?

      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

        Hallo DerAndi,

        hast du schon so einen hohen Gewinn, dass du Gewerbesteuer entrichten musst ?
        Meines Wissens liegt der Freibetrag bei 24500 Euro oder noch höher.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 03.01.2017, 10:57. Grund: Ergänzung

        Kommentar


          #5
          AW: Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

          Hey,

          ja, hatte ich ja oben angegeben:

          "Da ich eigentlich nicht dachte, dass ich die Grenze für Gewerbesteuer dieses Jahr erreiche, habe ich noch nichts mit Gewerbesteuer(-Vorauszahlung) zu tun gehabt."



          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Gewerbesteuerangaben in Einkommenssteuererklärung (+ EÜR)

            Machen Sie doch einfach die Gewerbesteuererklärung in Elsterformular fertig, dann sehen Sie, wie hoch der Messbetrag ist. Den multiplizieren Sie mit dem Hebesatz der Kommune und schon haben Sie die notwendigen Angaben für die Anlage G der Einkommensteuererklärung. Wann Sie die Gewerbesteuer zahlen ist hierfür nicht relevant.

            Kommentar

            Lädt...
            X