Hallo zusammen,
ich mache dieses Jahr zum ersten mal jegliche Steuererklärungen und bin da auf eine Frage gestoßen, die mir eventuell der eine oder andere beantworten könnte.
Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit "SmartSteuer" und das klappt auch alles sehr gut, aber ich muss bei meinen Daten zum Gewerbe die folgenden zwei Punkte angeben:
- Festzusetzender Gewerbesteuer-Messbetrag
- Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt
Da ich eigentlich nicht dachte, dass ich die Grenze für Gewerbesteuer dieses Jahr erreiche, habe ich noch nichts mit Gewerbesteuer(-Vorauszahlung) zu tun gehabt. Der Messbetrag wäre also 0. Die tatsächlich zu zahlenden Steuern kenne ich natürlich nicht. Nun steht als Hinweis, dass man auch einfach einen vorläufigen Betrag angeben kann.
Meine Frage:
Kann ich einfach per Gewerbesteuer-Rechner ausrechnen, was in etwa zu zahlen ist und das dort angeben, um die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Oder sollte ich besser erst die Gewerbesteuererklärung machen und auf den Bescheid für die Nachzahlung warten? Fraglich ist, ob das für die Einkommenssteuererklärung so wichtig ist.
Zusatzfrage:
Und um nicht unnötig 2 Threads zu eröffnen, eine kleine weitere Frage. Ich gebe die EÜR mit der Einkommenssteuererklärung ab. Muss ich sie dann zusätzlich auch noch einmal über Elster einzeln absenden? Oder reicht es dem Amt für den Jahresabschluss des Gewerbes, wenn ich die in der Einkommenssteuererklärung drin habe?
Vielen Dank
Andreas
ich mache dieses Jahr zum ersten mal jegliche Steuererklärungen und bin da auf eine Frage gestoßen, die mir eventuell der eine oder andere beantworten könnte.
Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit "SmartSteuer" und das klappt auch alles sehr gut, aber ich muss bei meinen Daten zum Gewerbe die folgenden zwei Punkte angeben:
- Festzusetzender Gewerbesteuer-Messbetrag
- Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt
Da ich eigentlich nicht dachte, dass ich die Grenze für Gewerbesteuer dieses Jahr erreiche, habe ich noch nichts mit Gewerbesteuer(-Vorauszahlung) zu tun gehabt. Der Messbetrag wäre also 0. Die tatsächlich zu zahlenden Steuern kenne ich natürlich nicht. Nun steht als Hinweis, dass man auch einfach einen vorläufigen Betrag angeben kann.
Meine Frage:
Kann ich einfach per Gewerbesteuer-Rechner ausrechnen, was in etwa zu zahlen ist und das dort angeben, um die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Oder sollte ich besser erst die Gewerbesteuererklärung machen und auf den Bescheid für die Nachzahlung warten? Fraglich ist, ob das für die Einkommenssteuererklärung so wichtig ist.
Zusatzfrage:
Und um nicht unnötig 2 Threads zu eröffnen, eine kleine weitere Frage. Ich gebe die EÜR mit der Einkommenssteuererklärung ab. Muss ich sie dann zusätzlich auch noch einmal über Elster einzeln absenden? Oder reicht es dem Amt für den Jahresabschluss des Gewerbes, wenn ich die in der Einkommenssteuererklärung drin habe?
Vielen Dank
Andreas
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