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Andere Quellen sagen, dass BAföG komplett steuerfrei ist und dabei komplett ignoriert werden kann. Ist dies so korrekt? Kann hier jemand evtl. auch mit Gesetzesparagraphen helfen? Wie soll man gegenüber dem Finanzamt argumentieren?
Unabhängig davon, dass deine Fragestellung mit ElsterFormular nichts zu tun hat, geht es doch im Steuerrecht in erster Linie darum, festzustellen, welchen Aufwand du selbst unterm Strich hattest.
Wenn dir eine öffentliche Kasse steuerfreie Zuschüsse zu deinen Ausgaben gewährt, kannst du doch nicht erwarten, das du diese Zuschüsse selbst noch einmal steuermindernd geltend machen kannst.
Das wäre ja in jedem Fall eine Doppelbegünstigung, die der normale Steuerbürger nicht verstehen würde.
Schon aus diesem Grund halte ich es für falsch, dir hier Ratschläge zu geben. Unabhängig davon ist Steuerberatung hier im Forum weder erlaubt noch erwünscht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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