Schönen guten Tag allerseits,
ich habe einen Änderungsbescheid für 2015 bekommen weil zusätzliche Infos zu meiner Riester übermittelt wurden. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwände bereits durch meine KV-Beiträge und RV-Beiträge ausgeschöpft seien. Daher können Riester Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden. Das ganze erschließt sich mir noch nicht ganz:
Die Maximalgrenze für sonstige Vorsorgeaufwände sind 1.900 € (bzw. habe ich auch 2.800 € gefunden). Bedeutet das, dass jeglich Aufwände für Vorsorge (BU und Riester...) nicht steuerlich absetzbar sind, sobald man 2.800 € KV-Beiträge hat?! Unter der Annahme, dass die AN-Anteile für KV bei 9% liegen, würde man ja schon ab einem Jahresbrutto von 31.000 € keine weiteres Vorsorgeaufwände absetzen können. Ist das so richtig oder verstehe ich das falsch? Weil das würde natürlich die Attraktivität der Riesterverträge enorm senken.
Besten Gruß
Manda
ich habe einen Änderungsbescheid für 2015 bekommen weil zusätzliche Infos zu meiner Riester übermittelt wurden. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwände bereits durch meine KV-Beiträge und RV-Beiträge ausgeschöpft seien. Daher können Riester Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden. Das ganze erschließt sich mir noch nicht ganz:
Die Maximalgrenze für sonstige Vorsorgeaufwände sind 1.900 € (bzw. habe ich auch 2.800 € gefunden). Bedeutet das, dass jeglich Aufwände für Vorsorge (BU und Riester...) nicht steuerlich absetzbar sind, sobald man 2.800 € KV-Beiträge hat?! Unter der Annahme, dass die AN-Anteile für KV bei 9% liegen, würde man ja schon ab einem Jahresbrutto von 31.000 € keine weiteres Vorsorgeaufwände absetzen können. Ist das so richtig oder verstehe ich das falsch? Weil das würde natürlich die Attraktivität der Riesterverträge enorm senken.
Besten Gruß
Manda
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