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Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

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    Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

    Schönen guten Tag allerseits,

    ich habe einen Änderungsbescheid für 2015 bekommen weil zusätzliche Infos zu meiner Riester übermittelt wurden. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwände bereits durch meine KV-Beiträge und RV-Beiträge ausgeschöpft seien. Daher können Riester Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden. Das ganze erschließt sich mir noch nicht ganz:

    Die Maximalgrenze für sonstige Vorsorgeaufwände sind 1.900 € (bzw. habe ich auch 2.800 € gefunden). Bedeutet das, dass jeglich Aufwände für Vorsorge (BU und Riester...) nicht steuerlich absetzbar sind, sobald man 2.800 € KV-Beiträge hat?! Unter der Annahme, dass die AN-Anteile für KV bei 9% liegen, würde man ja schon ab einem Jahresbrutto von 31.000 € keine weiteres Vorsorgeaufwände absetzen können. Ist das so richtig oder verstehe ich das falsch? Weil das würde natürlich die Attraktivität der Riesterverträge enorm senken.

    Besten Gruß
    Manda

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

    Wir befinden uns hier im Unter-

    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

      Dabei wurde mir mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwände bereits durch meine KV-Beiträge und RV-Beiträge ausgeschöpft seien. Daher können Riester Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden. Das ganze erschließt sich mir noch nicht ganz
      Entweder hast du den Bescheid nicht genau gelesen oder das Finanzamt hat einen Fehler gemacht, was ich nicht auf Anhieb glaube.

      Riester ist Altersvorsorge und hat nichts mit den Obergrenzen für andere Versicherungsbeiträge zu tun.

      Die Obergrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind bei Arbeitnehmern 1.900 € bei Einzelveranlagung bzw. 3.800 € bei Zusammenveranlagung. Wird dieser Betrag bereits durch Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
      ausgeschöpft oder überschritten, wirken sich andere Versicherungen steuerlich nicht mehr. Also z. B. Arbeitslosenversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zusätzliche Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.
      Diese Versicherungen werden alle in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.

      Beiträge zu Riesterverträgen, die in der Anlage AV zu erklären sind, haben damit nichts zu tun.
      Für diese Beiträge wird bei Bestehen einer unmittelbaren Begünstigung geprüft, ob die gewährten Zulagen oder die Berücksichtigung als Sonderausgaben günstiger sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

        Hallo Charlie,

        ich habe das gleiche Problem wie oben geschildert.

        Ich verstehe auch das der Höchstbetrag durch die KV-Beiträge ausgeschöpft ist.
        Ich frage mich nur warum das Elster Programm dies nicht erkennt und ich wenn ich meinen Bescheid abgleichen möchte, ich
        automatisch auf Differenzen stoße, da in meiner Steuerberechnung die sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einbezogen werden, obwohl meine KV- und PV- Beiträge bereits über den 3.800€ (Zusammenveranlagung) liegen.

        Ist dies ein Fehler im Programm?

        Ergänzung:

        Mir ist gerade aufgefallen, dass wenn ich in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 10 bei meiner Ehefrau das Häkchen auf "Nein" änder der Fehler Verschwindet.

        Da meine Frau nicht berufstätig ist Frage ich mich nun ob das Häkchen bei Ihr auf "Nein" oder auf "Ja" stehen muss... kann mir da jemand weiter helfen?

        Gruß
        Zuletzt geändert von Steuermann300; 24.01.2017, 16:29.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

          Vielleicht hast du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlich Nein angekreuzt!

          Das Nein wäre nur bei Selbständigen und selbstzahlenden Studenten korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Vielleicht hast du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlich Nein angekreuzt!

            Das Nein wäre nur bei Selbständigen und selbstzahlenden Studenten korrekt.
            Genau das scheint der Fehler zu sein, hatte bei meiner Ehefrau den Haken bei "Nein" gesetzt. Dachte das wäre richtig, da diese nicht berufstätig ist.


            Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwand (gesetzliche KV + Riester)

              Hallo Steuermann300,

              wenn deine Frau nicht berufstätig ist, ist sie doch bestimmt über dich mitversichert und dann gehört auch ein JA dorthin.

              Tschüß

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