Hallo liebe ElsterForum-Community,
ich habe mich die letzten Tage hier ausführlich mit dem Thema des Verlustvortrags beschäftigt (Vielen Dank für die vielen Informationen! ) und bin der Überzeugung, dass bei mir noch einiges rauszuholen ist.
Es war bei mir damals so, dass ich mein Abitur im Rahmen einer 3-jährigen schulischen Ausbildung absolviert habe - die mich außerdem zur Berufsausübung (Informationstechnischer Assistent) qualifiziert. Damit dürften sowohl Bachelor (ab 2009) als auch Master bei mir als Zweitausbildung gelten. Da ich 2009 eh noch vorher beim Bund war und dadurch ein Einkommen hatte, hätte eine Steuererklärung hier eh nichts gebracht und die Jahre ab 2010 kann ich ja dank das BGH Urteils noch rückwirkend geltend machen. Im Studium selbst habe ich nur BAFöG bekommen und auf 400 € Basis gearbeitet, also kein Einkommen.
Da ich keine Rechnungen mehr besitze möchte ich (2010, 2011, 2012, 2013) nur folgendes geltend machen:
Studiengebühren (2x 500 € in 2010, 1x 500 € in 2011), Semesterbeitrag inkl Ticket (jedes Jahr ca. 2x 230 €, Rechnung bekomme ich von der Hochschule zugeschickt) und die Pauschale für die Kontoführungsgebühr (4 x 16 €).
= 3356 €
Jetzt zu meinem Problem: 2014 hatte ich meine Masterarbeit im Unternehmen geschrieben und dadurch Geld bekommen, 2015 habe ich dann Angefangen zu arbeiten. Für beide Jahre hatte ich letztes Jahr eine Steuererklärung im Elster Portal abgegeben und 140 € (für 2014) und 2000 € (für 2015) zurück bekommen.
Wie soll das jetzt mit dem Verlustvortrag funktionieren ? - ich kann ja jetzt für 2014 und 2015 keine neuen Steuererklärungen abgeben und jetzt beim neuen Steuerbescheid für 2016 kann ich ja noch keine Angabe darüber machen ob bei mir ein Verlust festgestellt wurde.
Hatte jemand so einen Fall ?
Danke schonmal
ich habe mich die letzten Tage hier ausführlich mit dem Thema des Verlustvortrags beschäftigt (Vielen Dank für die vielen Informationen! ) und bin der Überzeugung, dass bei mir noch einiges rauszuholen ist.
Es war bei mir damals so, dass ich mein Abitur im Rahmen einer 3-jährigen schulischen Ausbildung absolviert habe - die mich außerdem zur Berufsausübung (Informationstechnischer Assistent) qualifiziert. Damit dürften sowohl Bachelor (ab 2009) als auch Master bei mir als Zweitausbildung gelten. Da ich 2009 eh noch vorher beim Bund war und dadurch ein Einkommen hatte, hätte eine Steuererklärung hier eh nichts gebracht und die Jahre ab 2010 kann ich ja dank das BGH Urteils noch rückwirkend geltend machen. Im Studium selbst habe ich nur BAFöG bekommen und auf 400 € Basis gearbeitet, also kein Einkommen.
Da ich keine Rechnungen mehr besitze möchte ich (2010, 2011, 2012, 2013) nur folgendes geltend machen:
Studiengebühren (2x 500 € in 2010, 1x 500 € in 2011), Semesterbeitrag inkl Ticket (jedes Jahr ca. 2x 230 €, Rechnung bekomme ich von der Hochschule zugeschickt) und die Pauschale für die Kontoführungsgebühr (4 x 16 €).
= 3356 €
Jetzt zu meinem Problem: 2014 hatte ich meine Masterarbeit im Unternehmen geschrieben und dadurch Geld bekommen, 2015 habe ich dann Angefangen zu arbeiten. Für beide Jahre hatte ich letztes Jahr eine Steuererklärung im Elster Portal abgegeben und 140 € (für 2014) und 2000 € (für 2015) zurück bekommen.
Wie soll das jetzt mit dem Verlustvortrag funktionieren ? - ich kann ja jetzt für 2014 und 2015 keine neuen Steuererklärungen abgeben und jetzt beim neuen Steuerbescheid für 2016 kann ich ja noch keine Angabe darüber machen ob bei mir ein Verlust festgestellt wurde.
Hatte jemand so einen Fall ?
Danke schonmal
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