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Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

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    Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

    Hallo liebe ElsterForum-Community,

    ich habe mich die letzten Tage hier ausführlich mit dem Thema des Verlustvortrags beschäftigt (Vielen Dank für die vielen Informationen! ) und bin der Überzeugung, dass bei mir noch einiges rauszuholen ist.

    Es war bei mir damals so, dass ich mein Abitur im Rahmen einer 3-jährigen schulischen Ausbildung absolviert habe - die mich außerdem zur Berufsausübung (Informationstechnischer Assistent) qualifiziert. Damit dürften sowohl Bachelor (ab 2009) als auch Master bei mir als Zweitausbildung gelten. Da ich 2009 eh noch vorher beim Bund war und dadurch ein Einkommen hatte, hätte eine Steuererklärung hier eh nichts gebracht und die Jahre ab 2010 kann ich ja dank das BGH Urteils noch rückwirkend geltend machen. Im Studium selbst habe ich nur BAFöG bekommen und auf 400 € Basis gearbeitet, also kein Einkommen.

    Da ich keine Rechnungen mehr besitze möchte ich (2010, 2011, 2012, 2013) nur folgendes geltend machen:

    Studiengebühren (2x 500 € in 2010, 1x 500 € in 2011), Semesterbeitrag inkl Ticket (jedes Jahr ca. 2x 230 €, Rechnung bekomme ich von der Hochschule zugeschickt) und die Pauschale für die Kontoführungsgebühr (4 x 16 €).

    = 3356 €

    Jetzt zu meinem Problem: 2014 hatte ich meine Masterarbeit im Unternehmen geschrieben und dadurch Geld bekommen, 2015 habe ich dann Angefangen zu arbeiten. Für beide Jahre hatte ich letztes Jahr eine Steuererklärung im Elster Portal abgegeben und 140 € (für 2014) und 2000 € (für 2015) zurück bekommen.

    Wie soll das jetzt mit dem Verlustvortrag funktionieren ? - ich kann ja jetzt für 2014 und 2015 keine neuen Steuererklärungen abgeben und jetzt beim neuen Steuerbescheid für 2016 kann ich ja noch keine Angabe darüber machen ob bei mir ein Verlust festgestellt wurde.

    Hatte jemand so einen Fall ?

    Danke schonmal

    #2
    AW: Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

    Hallo,

    sofern Verlustfestellungen durch das Finanzamt für die angesprochenen Jahre erfolgen, werden diese Verluste auch berücksichtigt (bzw. die Bescheide werden geändert).
    Dabei werden die Jahre 2010, 2011 usw einzeln betrachtet!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,

      sofern Verlustfestellungen durch das Finanzamt für die angesprochenen Jahre erfolgen, werden diese Verluste auch berücksichtigt (bzw. die Bescheide werden geändert).
      Dabei werden die Jahre 2010, 2011 usw einzeln betrachtet!
      Ach sehr cool! - also kann ich parallel zu der Verlustvortrags-Sache für 2016 auch ganz normal meine Einkommensteuer machen und erstmal nix angeben vonwegen Verlust - er wird dann automatisch auch abgeändert ?

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

        Jep. Der Einkommensteuerbescheid 2014 wird geändert, sobald ein Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2013 vorliegt, der wiederum einen Einkommensteuerbescheid 2013 vorher benötigt usw.

        Der Verlust zum 31.12.2013 wird dann vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2014 abgezogen bis auf extremstfalls 0 €. Dann ergeht ein Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2014 mit dem Rest und dann wird der Einkommensteuerbescheid 2015 geändert usw.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag ab 2010 - Steuerbescheide für 2014 und 2015 ergangen

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Jep. Der Einkommensteuerbescheid 2014 wird geändert, sobald ein Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2013 vorliegt, der wiederum einen Einkommensteuerbescheid 2013 vorher benötigt usw.

          Der Verlust zum 31.12.2013 wird dann vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2014 abgezogen bis auf extremstfalls 0 €. Dann ergeht ein Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2014 mit dem Rest und dann wird der Einkommensteuerbescheid 2015 geändert usw.
          Vielen Dank! Jetzt verstehe ich es vollständig.

          Jetzt ärger ich mich natürlich dass ich 2014 keine genaueren Angaben gemacht habe weil ich ja mit der Werbungskostenpauschale meine gesamte Lohnsteuer zurück bekam. Dabei hatte ich dort einen ganzen Umzug mit Mietwagen etc und eine doppelte Haushaltsführung :/ Life Suxx, im nächsten Jahr bin ich schlauer.

          Danke euch

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