SACHLAGE
bis einschließlich Nov. 2016:
Mann SK 3, kein Freibetrag
Frau SK 5
ab 01.12.2016
Mann SK 5, mit Freibetrag
Frau SK3
(vom Finanzamt schriftlich bestätigt und telefonisch mitgeteilt, dass die LStAbzugsmerkmale vom Arbeitgeber des Mannes am 04.12.2016 abgerufen worden sind.)
Aufgrund des hohen Freibetrages (Jährlicher Freibetrag nur im Dezember 2016 beantragt), würde der Mann mit SK 5 wesentlich mehr ausgezahlt bekommen als in SK 3 ohne Freibetrag.
Nun hat der AG des Mannes den Steuerklassenwechsel und die Eintragung des Freibetrages erst zum 01.01.2017 realisiert, da ein Fehler im „Gehaltsprogramm“ erst im Januar entdeckt worden ist.
Eine Änderung ist laut Auskunft des AG nicht mehr möglich, da das Steuerjahr 2016 bereits abgeschlossen wurde. Der Mann bleibt also auf dem „Verlust“ sitzen, obwohl der AG einen Fehler gemacht hat (ich weiß, dass Geld bekommt man im Lohnsteuerjahresausgleich wieder, aber dann halt auch erst in August, da vorher die Bescheinigungen der Versicherungen (z.B. Riester) erst im Mai eingehen.)
Nun meine Fragen:
1.) Gibt es tatsächlich keine Möglichkeiten, dass der AG die Änderungen doch noch einträgt, da es ja offensichtlich sein Fehler gewesen ist.
2.) Welche Steuerklasse ist im Dezember für Mann und Frau maßgebend? Die vom Finanzamt mitgeteilte oder die vom Arbeitgeber verwendete (Lohnsteuerbescheinigung)? (Davon hängt zum Bsp die Höhe des Elterngeldes ab).
Vielen Dank im Voraus!
bis einschließlich Nov. 2016:
Mann SK 3, kein Freibetrag
Frau SK 5
ab 01.12.2016
Mann SK 5, mit Freibetrag
Frau SK3
(vom Finanzamt schriftlich bestätigt und telefonisch mitgeteilt, dass die LStAbzugsmerkmale vom Arbeitgeber des Mannes am 04.12.2016 abgerufen worden sind.)
Aufgrund des hohen Freibetrages (Jährlicher Freibetrag nur im Dezember 2016 beantragt), würde der Mann mit SK 5 wesentlich mehr ausgezahlt bekommen als in SK 3 ohne Freibetrag.
Nun hat der AG des Mannes den Steuerklassenwechsel und die Eintragung des Freibetrages erst zum 01.01.2017 realisiert, da ein Fehler im „Gehaltsprogramm“ erst im Januar entdeckt worden ist.
Eine Änderung ist laut Auskunft des AG nicht mehr möglich, da das Steuerjahr 2016 bereits abgeschlossen wurde. Der Mann bleibt also auf dem „Verlust“ sitzen, obwohl der AG einen Fehler gemacht hat (ich weiß, dass Geld bekommt man im Lohnsteuerjahresausgleich wieder, aber dann halt auch erst in August, da vorher die Bescheinigungen der Versicherungen (z.B. Riester) erst im Mai eingehen.)
Nun meine Fragen:
1.) Gibt es tatsächlich keine Möglichkeiten, dass der AG die Änderungen doch noch einträgt, da es ja offensichtlich sein Fehler gewesen ist.
2.) Welche Steuerklasse ist im Dezember für Mann und Frau maßgebend? Die vom Finanzamt mitgeteilte oder die vom Arbeitgeber verwendete (Lohnsteuerbescheinigung)? (Davon hängt zum Bsp die Höhe des Elterngeldes ab).
Vielen Dank im Voraus!
Kommentar