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Steuerklassenwechsel vom Arbeitgeber nicht umgesetzt

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    Steuerklassenwechsel vom Arbeitgeber nicht umgesetzt

    SACHLAGE
    bis einschließlich Nov. 2016:
    Mann SK 3, kein Freibetrag
    Frau SK 5

    ab 01.12.2016
    Mann SK 5, mit Freibetrag
    Frau SK3
    (vom Finanzamt schriftlich bestätigt und telefonisch mitgeteilt, dass die LStAbzugsmerkmale vom Arbeitgeber des Mannes am 04.12.2016 abgerufen worden sind.)

    Aufgrund des hohen Freibetrages (Jährlicher Freibetrag nur im Dezember 2016 beantragt), würde der Mann mit SK 5 wesentlich mehr ausgezahlt bekommen als in SK 3 ohne Freibetrag.
    Nun hat der AG des Mannes den Steuerklassenwechsel und die Eintragung des Freibetrages erst zum 01.01.2017 realisiert, da ein Fehler im „Gehaltsprogramm“ erst im Januar entdeckt worden ist.
    Eine Änderung ist laut Auskunft des AG nicht mehr möglich, da das Steuerjahr 2016 bereits abgeschlossen wurde. Der Mann bleibt also auf dem „Verlust“ sitzen, obwohl der AG einen Fehler gemacht hat (ich weiß, dass Geld bekommt man im Lohnsteuerjahresausgleich wieder, aber dann halt auch erst in August, da vorher die Bescheinigungen der Versicherungen (z.B. Riester) erst im Mai eingehen.)

    Nun meine Fragen:
    1.) Gibt es tatsächlich keine Möglichkeiten, dass der AG die Änderungen doch noch einträgt, da es ja offensichtlich sein Fehler gewesen ist.
    2.) Welche Steuerklasse ist im Dezember für Mann und Frau maßgebend? Die vom Finanzamt mitgeteilte oder die vom Arbeitgeber verwendete (Lohnsteuerbescheinigung)? (Davon hängt zum Bsp die Höhe des Elterngeldes ab).
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel vom Arbeitgeber nicht umgesetzt

    Hallo Saraqael,

    zu 1.) das kannst du nur mit dem Arbeitgeber klären, denn er hat ja korrekt abgerufen und sein Abrechnungsprogramm hat falsch funktioniert.


    zu 2.) Entscheidend ist das was das Finanzamt mitteilt.

    Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es seit ewigen Zeiten nicht mehr, aber wenn ihr eure Steuererklärung zeitig einreicht, ab Ende Februar/Anfang März können die Finanzämter das Jahr 2016 veranlagen, habt ihr euer Geld mit Sicherheit eher. Und eine Riester-Rente kann man auch nachträglich berücksichtigen lassen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerklassenwechsel vom Arbeitgeber nicht umgesetzt

      Danke für die schnelle Antwort
      1.) Rechtlich lässt sich da wohl nix machen, auch wenn es die Schuld des Arbeitgebers ist...
      Der AG darf nach §41c (3) 3 Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres nur im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs (siehe 2.) erstatten. Und diesen darf er nicht durchführen, wenn z.B. ein Freibetrag zu berücksichtigen ist. Oder sehe ich das falsch?

      2.) Ich hab mal recherchiert: Der Lohnsteuer-Jahresausgleich ist in § 42b EStG legaldefiniert: §42b (1): Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich).

      Insofern gibt es den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach wie vor. Jedoch meinte ich die von dir angesprochene Steuererklärung...

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        #4
        AW: Steuerklassenwechsel vom Arbeitgeber nicht umgesetzt

        Hallo Saraqael,

        genau das wollte ich sagen ein Arbeitnehmer kann keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, sondern nur eine Einkommensteuererklärung, ein Arbeitgeber kann es natürlich.
        Geld zurück für euch gibt es also, wie beschrieben ->Erklärung abgeben.

        Tschüß

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