Hallo, bin etwas verwirrt. Ich habe 6 Monate gekürztes Hartz IV bezogen, da ich geringfügige selbständige Einkünfte hatte. Ich weiss, dass ich die Hartz IV Zahlungen nicht versteuern muss, aber ist das nur der gekürzte Anteil, den ich vom Staat bekommen habe, d.h. muss ich den von mir erwirtschafteten Gewinn, der quasi zur Auffüllung des Hartz IV bis zum vollen Hartz IV Betrag beitrug, versteuern und in die Gewinnermittlung mit einbeziehen ? Ich bin jetzt wieder angestellt mit 19er Einkünften und habe weiterhin auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die ich natürlich auch angeben werde, aber gehören die aus der Hartz IV - Zeit mit dazu?
Danke für alle Infos !
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