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Verlustvortrag sinnvoll nutzen

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    Verlustvortrag sinnvoll nutzen

    Hallo,

    angenommen sei folgende Situation:

    1) Für die Jahre 2013-2016 sind Werbungskosten in Höhe von insgesamt 20.000 € angefallen. Für diese Jahre wurde keine Steuererklärung abgegeben, da dort keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt worden sind.

    2) 2017 und 2018 werden jeweils etwa 13.000 € zu versteuernde Einkünfte erzielt. Aufgrund des Freibetrages ist das tatsächlich zu versteuernde Einkommen weitaus geringer und es muss jeweils jährlich nur etwa 300 € Lohnsteuer gezahlt werden.

    3) 2019 werden dann höhere Einkünfte erzielt - sagen wir: 50.000 €. Nach abgezogenem Freibetrag sind das immer noch über 40.000 € (ich habe das jetzt nicht genau nachgeschaut oder berechnet, es geht ums Prinzip).


    Konstellation 1:

    Es wird nachträglich für die Jahre 2013-2016 im Jahr 2017 (oder 2018) eine Steuererklärung abgegeben und ein Verlustvortrag beantragt. Für 2017 und 2018 muss ohnehin eine Steuererklärung abgegeben werden (allein schon wegen anderer selbständiger Einkünfte, obwohl nicht steuerpflichtig).

    Nun wird der Verlustvortrag mit den 13.000 € komplett verrechnet. Die Lohnsteuerersparnis ist also in 2017 denkbar gering, in 2018 wird der Freibetrag aufgezehrt.

    Konstellation 2:

    Die Steuererklärungen für die Jahre 2013-2016 werden erst 2019 abgegeben. Hier ist das Einkommen höher und es wird immerhin alles, was von den 20.000 € über dem Freibetrag liegt, geltend gemacht.

    Ist Konstellation 2 prinzipiell möglich oder wird da dann rückwirkend der Steuerbescheid für 2017 oder 2018 geändert? Denn die ersten Einnahmen nach dem Verlust waren ja 2017 und nicht 2019 erst.

    Ist es richtig, dass ein Verlustvortrag, der geringer als der jährliche Freibetrag ist, nie etwas bringt, weil der immer im ersten Jahr in dem er verrechnet wird, den Freibetrag aufzehrt? Ebenfalls wäre es ja schön dämlich, wenn man die Arbeit spät im Jahr aufnimmt und es wäre vom Zufall abhängig, ob man die erste Stelle nun im Januar (dann Glück) oder etwa im Mai antritt (dann Pech).


    EDIT: Ich glaube, ich habe da etwas falsch durchdacht. Es wäre ja so, dass in Konstellation 1 in 2018 eben nicht der Freibetrag aufgezehrt, sondern die 7.000 verbleibenden € von den 13.000 abgezogen würden und dann natürlich keine Steuern gezahlt werden müssten.

    Demnach lohnt sich der Verlustvortrag, wenn man in einem Jahr so viel Einkommen hat, dass die Differenz Einkommen-Grundfreibetrag im ersten Jahr mindestens so hoch ist wie der Verlustvortrag? 20.000 € Verlustvortrag können also dann voll verrechnet werden, wenn das Einkommen 20.000 € über dem Grundfreibetrag liegt? Wenn dem so wäre, ist die Frage nach der Möglichkeit Konstellation 2 aber noch offen, denn da wäre dies der Fall.

    § 10d Abs. 1 S. 4 EStG gilt ja nur für den Verlustrücktrag und eine entsprechende Regelung für den Vortrag oder einen Verweis scheint es nicht zu geben.
    Zuletzt geändert von Insight; 16.01.2017, 05:40.

    #2
    AW: Verlustvortrag sinnvoll nutzen

    Ein Verlust ist ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, d.h. der Überschuss von Werbungskosten über die Einnahmen. Ein Verlustvortrag wird vom positiven Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres abgezogen bis auf 0 €, d.h. er wird auch abgezogen, wenn die Steuer schon vorher 0 € betragen hat z.B. weil der Grundfreibetrag schon unterschritten war ggf. unter Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

    Ein Verlustvortrag wird immer von Jahr zu Jahr fortgeschrieben, d.h. ein auf den 31.12.2013 festgestellter Verlust wird mit dem GdE 2014 verrechnet. Wenn noch etwas übrig bleibt oder auch in 2014 anfiel, dann wird der Saldo bzw. die Summe auf den 31.12.2014 festgestellt usw.

    Wenn ein Verlust auf ein Jahresende festgestellt wird, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Folgejahr verpflichtet. Ein Überspringen eines Jahres, weil es günstiger wäre, ist nicht.

    Wenn für 2017 schon ein Einkommensteuerbescheid existiert und erst später auf den 31.12.2016 ein Verlust festgestellt wird, wird der Einkommensteuerbescheid 2017 automatisch vom Finanzamt geändert.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag sinnvoll nutzen

      Danke für die Antwort.

      Eine Frage noch zu den Freibeträgen (Grundfreibetrag, Werbekostenpauschalbetrag):

      Steuern gehen ja bereits monatlich vom Nettolohn ab bzw. der Arbeitgeber behält sie ein. Ich weiß jetzt nicht, ob der die monatlich oder jährlich abführt. Wie aber kann der monatlich berücksichtigt werden, wenn man gar nicht sicher weiß, wie lange jemand im Jahr arbeiten und was er verdienen wird.

      Wenn jetzt jemand im Mai anfängt, wird dann 1/12 der Freibeträge jeweils berücksichtigt oder 1/8 oder wie läuft das? Im ersteren Fall müsste man ja dann mit der Steuererklärung etwas zurückbekommen? Wenn man in dem Fall 1.100 EUR monatlich verdient, wäre man ja sogar unter dem Grundfreibetrag. Was wird denn nun als Grundlage für die Besteuerung genommen? Die Lohnsteuertabellen gehen ja von einem Jahreseinkommen aus. Das kann man aber ja unmöglich voraussagen.

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        #4
        AW: Verlustvortrag sinnvoll nutzen

        Hallo,

        Antworten auf deine Fragen findest du im Internet (Lohnsteuertabellen, Lohnsteuerberechnung, Lst-Abzug u.s.w.)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verlustvortrag sinnvoll nutzen

          Zitat von Insight Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort.

          Eine Frage noch zu den Freibeträgen (Grundfreibetrag, Werbekostenpauschalbetrag):

          Steuern gehen ja bereits monatlich vom Nettolohn ab bzw. der Arbeitgeber behält sie ein. Lohnsteuertabellen gehen ja von einem Jahreseinkommen aus. Das kann man aber ja unmöglich voraussagen.
          Hall Insight,

          Steuern gehen vom Bruttolohn ab und es gibt auch Lohnsteuertabellen auf den einzelnen Monat heruntergebrochen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Verlustvortrag sinnvoll nutzen

            Zitat von Insight Beitrag anzeigen
            Danke für die Antwort.

            Eine Frage noch zu den Freibeträgen (Grundfreibetrag, Werbekostenpauschalbetrag):

            Steuern gehen ja bereits monatlich vom Nettolohn ab bzw. der Arbeitgeber behält sie ein. Ich weiß jetzt nicht, ob der die monatlich oder jährlich abführt. Wie aber kann der monatlich berücksichtigt werden, wenn man gar nicht sicher weiß, wie lange jemand im Jahr arbeiten und was er verdienen wird.

            Wenn jetzt jemand im Mai anfängt, wird dann 1/12 der Freibeträge jeweils berücksichtigt oder 1/8 oder wie läuft das? Im ersteren Fall müsste man ja dann mit der Steuererklärung etwas zurückbekommen? Wenn man in dem Fall 1.100 EUR monatlich verdient, wäre man ja sogar unter dem Grundfreibetrag. Was wird denn nun als Grundlage für die Besteuerung genommen? Die Lohnsteuertabellen gehen ja von einem Jahreseinkommen aus. Das kann man aber ja unmöglich voraussagen.
            Du hast unterschwellig die richtige Antwort:

            Mal angenommen Du hättest nichts abzusetzen und Du würdest jeden Monat exakt den selben Arbeitslohn haben und Du hättest keine Besonderheiten, dann würde im Normalfall eine Einkommensteuererklärung ergeben, dass der Lohnsteuerabzug EXAKT mit Deiner Einkommensteuer laut Bescheid übereinstimmt, also weder Nachzahlung noch Erstattung. Die Lohnsteuertabellen (üblicherweise erfolgt monatliche Abrechnung) brechen die Jahreslohnsteuer auf einen Monat herunter, d.h. wenn wirklich ein Monat fehlt z.B. wegen unbezahltem Urlaub oder Arbeitsbeginn im Mai UND es keine Besonderheiten gibt wie z.B. Lohnersatzleistungen, DANN wird wirklich zu viel Lohnsteuer einbehalten, weil die monatliche Lohnsteuertabelle umgerechnet von einem zu hohen Jahreslohn und damit von einer zu hohen Progression ausgeht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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