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Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

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    Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

    Hallo,

    als Arbeitgeber ist für dich dafür kein Feld in der elektr. LstBescheinigung vorgesehen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

      Erstens hat deine Frage nichts mit Elsterlohn zu tun. Du bist kein Arbeitgeber. Ich verschiebe daher mal.

      Zweitens mache Dir nicht so viele Gedanken. In der Anlage Vorsorgeaufwand werden die vollen Beträge abgefragt und, ob Krankengeldanspruch besteht oder nicht. WENN es besteht, erfolgt die Kürzung automatisch.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

        Hallo sommervision,

        ich frage mich immer wieder -> warum Neue ausgerechnet das Arbeitgeberforum für ihre Beiträge wählen, nachdem es lange Zeit an erster Stelle der einzelnen Unterforen stand, dachte man das wäre die Ursache und Einsteiger wählen immer das erste Beste.

        Die Beschreibung ist doch eigentlich eindeutig ->Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo sommervision,

          ich frage mich immer wieder -> warum Neue ausgerechnet das Arbeitgeberforum für ihre Beiträge wählen, nachdem es lange Zeit an erster Stelle der einzelnen Unterforen stand, dachte man das wäre die Ursache und Einsteiger wählen immer das erste Beste.

          Die Beschreibung ist doch eigentlich eindeutig ->Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

          Tschüß
          Hallo, anscheinend kennen einige nicht den Unterschied von AG und AN ;-(
          und die Erläuterungen zu den einzelnen Unterforen lesen ist doch zuviel verlangt.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

            sorry, hab nicht gelesen, dass es hier nur für AG ist.

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              #7
              AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

              Zitat von sommervision Beitrag anzeigen
              sorry, hab nicht gelesen, dass es hier nur für AG ist.
              Auch wenn Du nur die Überschrift und nicht die Beschreibung gelesen hast, wie kommt man auf die Idee, so eine Frage unter Elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu posten?

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                #8
                AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

                Man ist ja nun gut, ich bin schon bissel älter und nicht mehr im Arbeitsleben, da kann man sich schon mal was falsch machen. Löscht doch einfach den Beitrag und gut. Wart ich eben, bis das Finanzamt wieder den Betrag kürzt und gut.

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                  #9
                  Zitat von sommervision Beitrag anzeigen
                  ... Bisher habe ich das ausser Acht gelassen.
                  Das solltest Du auch weiterhin so handhaben, denn damit liegst Du richtig.

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                    #10
                    AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

                    Danke Anja39

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                      #11
                      AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

                      Hallo sommervision,

                      und genau das, was Anja39 jetzt schrieb, hat Picard777 schon im zweiten Antwortbeitrag zu deinem Thema geschrieben ->Zitat: Zweitens mache Dir nicht so viele Gedanken. In der Anlage Vorsorgeaufwand werden die vollen Beträge abgefragt und, ob Krankengeldanspruch besteht oder nicht. WENN es besteht, erfolgt die Kürzung automatisch.

                      Tschüß

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