Hallo,
ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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