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Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

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    Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

    Hallo!

    Eine Bekannte hat letztes Jahr wohl die Umsatzsteuerzahllast von 7500 € überschritten.

    Wird sie nun vom FA postalisch darauf nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (welche bisher vierteljährlich war) hingewiesen oder muss sie von sich aus fortan nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung diese monatlich abgeben?

    Gruß

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

    Meiner Meinung nach (so versteh ich den § 18 Umsatzsteuergesetz) muss sie von sich aus ab Januar monatliche Voranmeldungen abgeben. Die Finanzämter erfahren ja vom Vorjahressoll erst nach Abgabe des vierten Quartals und stellen dann normalerweise ab April auf monatlich um.

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

      Hallo hudgd,

      einfach den Januar einreichen, dann läuft das sofort monatlich; dürfte ja auch in ihrem Interesse sein -> da sind die abzuführenden Beträge nicht so hoch und mancher hat nach dem Ende des Quartals die zu zahlende Umsatzsteuer dann plötzlich woanders "ausgegeben".

      Tschüß

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

        Hallo,

        wir haben jetzt die Steuerberater gefragt. Nach deren Auskunft werden wir automatisch von dem Finanzamt darauf hingewiesen, sobald die monatliche Abgabe ansteht!

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

          Ich habe noch eine dringende wichtige Frage und hoffe, dass mir noch jemand kurz antworten kann.

          Muss denn nun auch die Zusammenfassende Meldung monatlich abgegeben wird oder kann diese weiterhin vierteljährlich abgegeben werden? Der Umsatz im 4. Quartal lag unter 50000. (falls das wichtig ist)

          Leider kann ich meinen Steuerberater heute nicht mehr erreichen und hoffe sehr, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann. Falls ich die Zusammenfassende Meldung nämlich nun auch monatlich abgeben müsste, wäre dies heute fällig (für Januar).

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

            Es richtet sich wohl nach dem laufenden und den vorangegangenen vier Quartalen: https://www.google.de/search?q=Zusam...=de&gws_rd=ssl

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

              Also auf der Seite http://www.tipps-und-infos-vom-steue...ende_meldungen steht, dass die Zusammenfassende Meldung grundsätzlich vierteljährlich abgegeben werden muss. Die Meldung ist lediglich dann monatlich abzugeben, wenn der meldepflichtige Umsatz (innergemeinschaftlichen Lieferungen) mehr als 50000 € betrug. Das heißt also, dass nur der Umsatz gemeint ist, welche aus anderen EU Ländern stammt.

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                Die Meldung ist lediglich dann monatlich abzugeben, wenn der meldepflichtige Umsatz (innergemeinschaftlichen Lieferungen) mehr als 50000 € betrug.
                Ja, und zwar in einem der letzten fünf Quartale (steht so unter anderem im Internetangebot des Bundeszentralamts für Steuern).

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                  Das dürfte dann im Grunde wohl nur auf Import / Export Firmen zutreffen.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                    Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                    Das dürfte dann im Grunde wohl nur auf Import / Export Firmen zutreffen.
                    So würde ich das nicht sehen. Aber Deine Frage denk ich hab ich zutreffend beantwortet.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                      Ja, wobei du dich in deiner Antwort nur auf den "Umsatz" bezogen hast und nicht auf den Umsatz im Sinne von innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                        Ok, dann tuts mir leid. Ich meinte den zu meldenden Umsatz.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                          Nein, es ist nur der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeint. Somit habe ich mir die Frage mal wieder selbst beantwortet.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                            Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                            es ist nur der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeint
                            ... der in der ZM zu melden ist

                            EDIT:

                            Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                            Also auf der Seite ... steht, dass die Zusammenfassende Meldung grundsätzlich vierteljährlich abgegeben werden muss
                            Laut Bundeszentralamt ist grundsätzlich monatlich abzugeben:

                            Ausnahmsweise ist der Meldezeitraum das Kalendervierteljahr, soweit die Summe der Bemessungsgrundlagen für diese meldepflichtigen Umsätze weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 Euro beträgt
                            Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                            Nein, es ist nur der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeint
                            Wenn Dus genau haben willst, vergiss die sonstigen Leistungen nicht. Natürlich nur die innergemeinschaftlichen. Und nicht die in Anspruch genommenen, sondern die selber ausgeführten.

                            Wahrscheinlich haben wir jetzt aber immer noch kein vollständiges Regelwerk geschaffen. Du wirst sicher noch auf Ungenauigkeiten hinweisen!

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe vierteljährlich zu monatlich - Benachrichtigung?

                              Du hast die Leistungen aus Dreiecksgeschäften vergessen.

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