Hallo!
Eine Bekannte hat letztes Jahr wohl die Umsatzsteuerzahllast von 7500 € überschritten.
Wird sie nun vom FA postalisch darauf nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (welche bisher vierteljährlich war) hingewiesen oder muss sie von sich aus fortan nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung diese monatlich abgeben?
Gruß
Eine Bekannte hat letztes Jahr wohl die Umsatzsteuerzahllast von 7500 € überschritten.
Wird sie nun vom FA postalisch darauf nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (welche bisher vierteljährlich war) hingewiesen oder muss sie von sich aus fortan nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung diese monatlich abgeben?
Gruß
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