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Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

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    Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

    Hallo zusammen,

    In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter dem Punkt 18 Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Betrag von 1300 Euro.

    Ich habe dieses Jahr bei der Bahn angefangen zu arbeiten und mir ein Jobticket von der Bahn zugelegt.

    Leider kann ich dieses Jobticket gar nicht nutzen, da ich oft schon ein früheren Arbeitsbeginn habe als die erste Bahn fährt bzw. ein späteres Schichtende habe. Selbst bei Tagesschichten wäre ich mit der Bahn 4 bis 5 Stunden unterwegs für die Hin- und Rückreise anstatt 2 Stunden mit dem Auto.

    Jetzt möchte ich die Einkommenssteuererklärung machen und mir stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeberleistung unter dem Punkt 18 von meiner Entfernungspauschale abgezogen wird. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit. 54 km eine einfache Strecke. Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen, das ich das Jobticket nicht in Anspruch genommen habe?

    #2
    AW: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

    ... ob die Arbeitgeberleistung unter dem Punkt 18 von meiner Entfernungspauschale abgezogen wird
    Ja, die wird abgezogen! Siehe Zeile 39 der Anlage N

    Die Frage, wie du dem Finanzamt die Pkw-Benutzung belegen kannst, hat allerdings mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, es geht da um Glaubhaftmachung eines Sachverhalts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, die wird abgezogen! Siehe Zeile 39 der Anlage N

      Die Frage, wie du dem Finanzamt die Pkw-Benutzung belegen kannst, hat allerdings mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, es geht da um Glaubhaftmachung eines Sachverhalts.



      Die Entfernungspauschale ist um den Sachbezugswert der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte zu kürzen, wobei eine nur anteilige Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage zu den Kalendertagen des Jahres nicht möglich ist FG Berlin-Brandenburg vom 19.6.2013, 14 K 14140/10, EFG 2013 S. 1576. Die Pauschale darf vom Finanzamt jedoch nicht um den Wert des Jobtickets gekürzt werden, wenn der Arbeitnehmer nachweislich mit seinem Pkw zur Arbeit gefahren ist und von seiner Freifahrtberechtigung gar keinen Gebrauch gemacht hat (FG Berlin-Brandenburg vom 3.5.2007, 8 K 1460/05 B, EFG 2007 S. 1314).


      Das habe ich im Internet gefunden. Ich muss dann ein Brief zur Steuerklärung legen oder wie kann ich dem Finanzamt klar machen, das ich mit dem Auto fahre und von dem Jobticket gar nix hatte?

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        #4
        AW: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

        Wenn bei Beginn deiner Schicht teilweise noch gar keine Züge verkehren sollte das doch nicht so schwierig sein.

        Es gibt ja schließlich Fahrpläne und eine Bescheinigung deiner Dienststelle über deine Schichtzeiten wirst du ja wohl auch bekommen.

        Und wenn du bei Tagesschichten mit der Bahn 4 bis 5 Stunden unterwegs bist statt 2 Stunden mit dem Auto, lässt sich das doch auch mit der Fahrplanauskunft belegen.

        Manche Menschen können auch die Kilometerleistung ihres Autos über Werkstattrechnungen oder über Tankbelege nachweisen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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