Hallo zusammen,
In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter dem Punkt 18 Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Betrag von 1300 Euro.
Ich habe dieses Jahr bei der Bahn angefangen zu arbeiten und mir ein Jobticket von der Bahn zugelegt.
Leider kann ich dieses Jobticket gar nicht nutzen, da ich oft schon ein früheren Arbeitsbeginn habe als die erste Bahn fährt bzw. ein späteres Schichtende habe. Selbst bei Tagesschichten wäre ich mit der Bahn 4 bis 5 Stunden unterwegs für die Hin- und Rückreise anstatt 2 Stunden mit dem Auto.
Jetzt möchte ich die Einkommenssteuererklärung machen und mir stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeberleistung unter dem Punkt 18 von meiner Entfernungspauschale abgezogen wird. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit. 54 km eine einfache Strecke. Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen, das ich das Jobticket nicht in Anspruch genommen habe?
In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter dem Punkt 18 Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Betrag von 1300 Euro.
Ich habe dieses Jahr bei der Bahn angefangen zu arbeiten und mir ein Jobticket von der Bahn zugelegt.
Leider kann ich dieses Jobticket gar nicht nutzen, da ich oft schon ein früheren Arbeitsbeginn habe als die erste Bahn fährt bzw. ein späteres Schichtende habe. Selbst bei Tagesschichten wäre ich mit der Bahn 4 bis 5 Stunden unterwegs für die Hin- und Rückreise anstatt 2 Stunden mit dem Auto.
Jetzt möchte ich die Einkommenssteuererklärung machen und mir stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeberleistung unter dem Punkt 18 von meiner Entfernungspauschale abgezogen wird. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit. 54 km eine einfache Strecke. Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen, das ich das Jobticket nicht in Anspruch genommen habe?
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