Wird mir von meinen angestellten Lohn steuern extra abgezogen, wenn ich nebenbei ein kleingewerbe am laufen habe? Oder bleibt der angestellten lohn von den steuern unberührt, da der arbeitgeber bereits die steuern vom lohn abgezogen hat?
Beispiel ich verdiene 30.000 Euro Brutto und 10.000 Euro Brutto vom kleingewerbe im Jahr. Wird das dann zusammengerechnet und muss ich dann nochmal steuern auf mein arbeitslohn draufzahlen?
Also in diesen Beispiel müsste ich dann 30.000 + 10.000 zusammenrechnen und die Steuern für das kleingewerbe werden dann auf die gesammte summe von 40.000 Euro gezahlt? Oder nur auf die 10.000 Euro?
Der Freibetrag bei kleinunternehmen liegt ja bei 17500 Euro im Jahr. Wird der Arbeitslohn dann dazu gerechnet? Übersteige ich dann diesen Betrag mit den 40.000 Euro und muss ein normales gewerbe anmelden, oder gilt der Freibetrag nur für den umsatz, den ich mit den Gewerbe erziele?
Beispiel ich verdiene 30.000 Euro Brutto und 10.000 Euro Brutto vom kleingewerbe im Jahr. Wird das dann zusammengerechnet und muss ich dann nochmal steuern auf mein arbeitslohn draufzahlen?
Also in diesen Beispiel müsste ich dann 30.000 + 10.000 zusammenrechnen und die Steuern für das kleingewerbe werden dann auf die gesammte summe von 40.000 Euro gezahlt? Oder nur auf die 10.000 Euro?
Der Freibetrag bei kleinunternehmen liegt ja bei 17500 Euro im Jahr. Wird der Arbeitslohn dann dazu gerechnet? Übersteige ich dann diesen Betrag mit den 40.000 Euro und muss ein normales gewerbe anmelden, oder gilt der Freibetrag nur für den umsatz, den ich mit den Gewerbe erziele?
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