ahoi,
ich stehe vor folgender Konstellation: ich habe einige Monate im Jahr 2016 komplette in Homeoffice gearbeitet, Arbeitsort war dabei also meine eigene Anschrift (im Arbeitsvertrag auch so vorgesehen). Nun habe ich zu dieser Zeit mit meiner Freundin zusammen gewohnt, wobei sie die Mieterin war und ich offiziell lediglich ein Zimmer in dieser Wohnung gemietet hatte (Mietvertrag bestand bereits vorher). Aufgrund unseres Beziehungs-Status stand mir aber natürlich die ganze Wohnung zur Verfügung, ich brauchte kein eigenes Schlafzimmer und entsprechend hatte ich dort auch ein gesondertes Arbeitszimmer zur Verfügung (welches dann auch als solches genutzt wurde). Der Untermietvertrag sah natürlich die generelle Mitbenutzung der übrigen Wohnung vor.
Kann ich nun dieses Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Einerseits wurde es ja tatsächlich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötigt (und auch so genutzt). Andererseits habe ich (offiziell laut Mietvertrag) ja nur 1 "privates" Zimmer zur Verfügung, also könnte das Finanzamt hier von einer teil-privaten Nutzung ausgehen (was wohl zur Nichtabzugsfähigkeit führen würde)? Ich konnte leider nicht viel zu diesem Sonderfall (Zimmer in WG bei Telearbeit) finden, aber gerne entsprechend weiterleiten.
Danke und Gruß
elstarr
ich stehe vor folgender Konstellation: ich habe einige Monate im Jahr 2016 komplette in Homeoffice gearbeitet, Arbeitsort war dabei also meine eigene Anschrift (im Arbeitsvertrag auch so vorgesehen). Nun habe ich zu dieser Zeit mit meiner Freundin zusammen gewohnt, wobei sie die Mieterin war und ich offiziell lediglich ein Zimmer in dieser Wohnung gemietet hatte (Mietvertrag bestand bereits vorher). Aufgrund unseres Beziehungs-Status stand mir aber natürlich die ganze Wohnung zur Verfügung, ich brauchte kein eigenes Schlafzimmer und entsprechend hatte ich dort auch ein gesondertes Arbeitszimmer zur Verfügung (welches dann auch als solches genutzt wurde). Der Untermietvertrag sah natürlich die generelle Mitbenutzung der übrigen Wohnung vor.
Kann ich nun dieses Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Einerseits wurde es ja tatsächlich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötigt (und auch so genutzt). Andererseits habe ich (offiziell laut Mietvertrag) ja nur 1 "privates" Zimmer zur Verfügung, also könnte das Finanzamt hier von einer teil-privaten Nutzung ausgehen (was wohl zur Nichtabzugsfähigkeit führen würde)? Ich konnte leider nicht viel zu diesem Sonderfall (Zimmer in WG bei Telearbeit) finden, aber gerne entsprechend weiterleiten.
Danke und Gruß
elstarr
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