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Arbeitszimmer/WG-Zimmer

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    Arbeitszimmer/WG-Zimmer

    ahoi,

    ich stehe vor folgender Konstellation: ich habe einige Monate im Jahr 2016 komplette in Homeoffice gearbeitet, Arbeitsort war dabei also meine eigene Anschrift (im Arbeitsvertrag auch so vorgesehen). Nun habe ich zu dieser Zeit mit meiner Freundin zusammen gewohnt, wobei sie die Mieterin war und ich offiziell lediglich ein Zimmer in dieser Wohnung gemietet hatte (Mietvertrag bestand bereits vorher). Aufgrund unseres Beziehungs-Status stand mir aber natürlich die ganze Wohnung zur Verfügung, ich brauchte kein eigenes Schlafzimmer und entsprechend hatte ich dort auch ein gesondertes Arbeitszimmer zur Verfügung (welches dann auch als solches genutzt wurde). Der Untermietvertrag sah natürlich die generelle Mitbenutzung der übrigen Wohnung vor.

    Kann ich nun dieses Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Einerseits wurde es ja tatsächlich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötigt (und auch so genutzt). Andererseits habe ich (offiziell laut Mietvertrag) ja nur 1 "privates" Zimmer zur Verfügung, also könnte das Finanzamt hier von einer teil-privaten Nutzung ausgehen (was wohl zur Nichtabzugsfähigkeit führen würde)? Ich konnte leider nicht viel zu diesem Sonderfall (Zimmer in WG bei Telearbeit) finden, aber gerne entsprechend weiterleiten.

    Danke und Gruß

    elstarr

    #2
    AW: Arbeitszimmer/WG-Zimmer

    Das ist doch keine Frage zur Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen Deiner Arbeitnehmer!

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      #3
      AW: Arbeitszimmer/WG-Zimmer

      in der Tat, sorry. Wo hin muss das denn? "Allgemein und Projekt"?

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        #4
        AW: Arbeitszimmer/WG-Zimmer

        Zitat von elstarr Beitrag anzeigen
        in der Tat, sorry. Wo hin muss das denn? "Allgemein und Projekt"?
        Hallo,

        Das muss zum LHV oder Steuerberater.
        Steuerberatung ist den o.g. Stellen vorbehalten und hier nicht erlaubt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Arbeitszimmer/WG-Zimmer

          Ja, Ansprechpartner ist hier in der Tat ein Vertreter der steuerberatenden Berufe.
          Wobei ich mir allerdings tunlichst überlegen würde, ob diese Pfennigfuchserei überhaupt den Aufwand wert ist.

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