Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und mache dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung. Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, jedoch finde ich keine passende Antwort und hoffe auf Hilfe in diesem Forum.
Ich habe von 2009 - 2012 meine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau absolviert.
Nach meiner Ausbildung habe ich von 2013-2016 eine Weiterbildung zur Betriebswirtin in Teilzeit gemacht.
Die Weiterbildung ist an 2 Tagen in der Woche von 17-21:15 Uhr und am Samstag von 08-13:00 Uhr gewesen.
Ich arbeite täglich von 07:00-16:30 Uhr.
Nun habe ich gelesen, dass es bei Weiterbildungen verschiedene Verpflegungspauschalen gibt.
Nun meine Frage: kann ich in diesem Fall an den Tagen der Weiterbildung die Pauschale ansetzen, da ich an diesen Tagen mehr als 8 Stunden außer Haus bin?
Wenn ja, kann ich die Pauschale für das komplette Jahr ansetzen? Gibt es noch andere Voraussetzungen?
Für Antworten bin ich schon vorab sehr dankbar!
Gruß Sveni
Ich bin neu hier und mache dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung. Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, jedoch finde ich keine passende Antwort und hoffe auf Hilfe in diesem Forum.
Ich habe von 2009 - 2012 meine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau absolviert.
Nach meiner Ausbildung habe ich von 2013-2016 eine Weiterbildung zur Betriebswirtin in Teilzeit gemacht.
Die Weiterbildung ist an 2 Tagen in der Woche von 17-21:15 Uhr und am Samstag von 08-13:00 Uhr gewesen.
Ich arbeite täglich von 07:00-16:30 Uhr.
Nun habe ich gelesen, dass es bei Weiterbildungen verschiedene Verpflegungspauschalen gibt.
Nun meine Frage: kann ich in diesem Fall an den Tagen der Weiterbildung die Pauschale ansetzen, da ich an diesen Tagen mehr als 8 Stunden außer Haus bin?
Wenn ja, kann ich die Pauschale für das komplette Jahr ansetzen? Gibt es noch andere Voraussetzungen?
Für Antworten bin ich schon vorab sehr dankbar!
Gruß Sveni
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