Zumal für meinen vermieteten Gebäudeteil aber noch keine AfA ermittelt wurde, und die Fertigstellung zu Wohnzwecken ja eigentlich erst mit der Installation und Abnahme der Heizanlage (2011) abgeschlossen sein kann, werde ich den Ausbauzeitraum vom Kauf (2004) bis Fertigstellung (2011) datieren.
......
Also wenn die Frage nach der Berechnung des Bodenwerts geklärt ist, dann kann ich, glaube ich, mit meiner AfA Berechnung loslegen ... oder?
......
Also wenn die Frage nach der Berechnung des Bodenwerts geklärt ist, dann kann ich, glaube ich, mit meiner AfA Berechnung loslegen ... oder?
Einen Kommentar schreiben: