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Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

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  • foh
    antwortet
    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    In Zeile 9, wo man die Mieteinnahmen eintragen soll, steht "Ohne Umlagen"
    D.h. ich kann dort keine Pauschalmiete eintragen, sonst geht das FA davon aus, dass das Kaltmiete wäre.

    Wo also soll ich die AirBnB Pauschalmiete eingeben??

    ps: Zeile 31 ist für Untervermietung gedacht. Ich bin aber kein Mieter (also kann ich auch nicht Untervermieten), sondern ich vermiete Zimmer meiner Eigentumswohnung.
    Zuletzt geändert von foh; 22.03.2017, 17:17.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    Ergänzung: Falls es dir um eine Untervermietung gehen sollte, musst du den Überschuss (die Einkünfte) ohnehin extern ermitteln und das Ergebnis in Zeile 31 der Anlage V eintragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    Das lässt das Formular nach meinem Erachten aber gar nicht zu.
    Warum lässt das Formular das nicht zu? Außerdem könntest du ja auch die kalkulierte Gesamtmiete nach deiner Kalkulation aufteilen!

    ElsterFormular meckert nicht, wenn die Zeile 13 leer bleibt! Das Finanzamt möchte diese Aufteilung so haben.

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  • foh
    hat ein Thema erstellt Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?.

    Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    Hallo,
    kann mir jeamden sagen wo ich eine Anleitung finde um die Anlage V für möblierte Teilzeitvermietung auszufüllen?

    Das Formular scheint mir doch eher für für normale Vermietung ausgelegt zu sein, bei der ein Mietvertrag mit Kaltmiete und Nebenkosten vorliegt.
    Bei möblierter Vermietung zu einem Pauschalpreis inkl. Nebenkosten kann ich z.B. keine Miete OHNE Umlagen nennen, sondern nur inkl. der Umlagen.
    Das lässt das Formular nach meinem Erachten aber gar nicht zu.

    Dann habe ich nich viele weitere Fragen dazu.
    Wo finde ich diesen speziellen Fall beantwortet?

    Grüße
    Zuletzt geändert von foh; 22.03.2017, 17:39.
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