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Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

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    Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

    Hallo und frohe Ostern,

    ich sitze gerade an der Steuererklärung und habe zwei Fragen, für die ich zwei unterschiedliche Threads erstelle, da die Fragen ganz unterschiedlich sind.

    Meine erste Frage:

    Ich befinde mich seit Mitte März 2016 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit, bin 50% über die Beihilfe und 50 % über die private KV versichert.

    Vorher stand in meiner Lohnsteuerbescheinigung Z.28 immer der Betrag den ich an die Krankenkasse für den Basisschutz bezahlt habe. Dieses Mal weicht dieser Betrag ab, ich habe 2061 € bezahlt und es ist nur 1197 eingetragen plus zusätzlich in Z 24b) 189 €, die ich in der Elternzeit als Zuzahlung zur PKV erhalten habe.

    Wie in allen Jahren zuvor habe ich jetzt in die Steuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwendungen, Z. 24 und 25 die Beiträge eingetragen und neu jetzt die Rückzahlung in Z 27.

    Da ergibt sich die Fehlermeldung "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (lt. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung) angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden" Dabei blinken die Zeilen 12 und 17 rot auf.

    Was mache ich falsch? Bzw. warum erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung ein anderer Betrag, ist da ein Fehler oder muss ich in der Steuererklärung etwas anders eintragen?

    Ich hoffe der Text ist nicht zu lang und verständlich genug.
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

    Die Einträge in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung gehören überhaupt nicht in die Steuererklärung! Dort wird nämlich in der Regel die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale eingetragen

    Maßgeblich sind allein die Beiträge, die dir deine PKV aufgeschlüsselt mitgeteilt hat!

    Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV unter Nummer 24b der Lohnsteuerbescheinigung muss auch so eingetragen werden, er darf nicht unter Nummer 24a eingetragen werden! Unter 24c muss ggf. 0 eingetragen werden.

    Der Arbeitgeberzuschuss gehört auch nicht in die Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand, sondern in die Zeilen 38 (AG-Zuschuss zur PKV) bzw. 39 (bei AG-Zuschuss zur PV, ggf. 0).
    Bei ElsterFormular werden die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch übernommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

      Hallo Charlie24,

      ich habe die Eingaben jetzt korrigiert, den Zuschuss vom AG in Zeile 38 statt 27 eingetragen (bzw. war dort sogar vorgegeben) und in Z 24 c der Lohnsteuerbescheinigung die 0,00 belassen, aus Z 24a konnte ich die eingegebenen 0,00 löschen, die wohl zu dem Fehler geführt hatten.
      Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!

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        #4
        AW: Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

        ... aus Z 24a konnte ich die eingegebenen 0,00 löschen, die wohl zu dem Fehler geführt hatten.
        Das war ganz sicher die Fehlerursache, ich vermutete allerdings, du hättest dich beim Eintragen vertan und 24a und 24b verwechselt!

        Nulleinträge dürfen nur gemacht werden, wenn sie vom Programm oder in der Anleitung ausdrücklich verlangt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

          Ja das Programm forderte mitels roten Feldes eine Eintragung bei 24a und c, ich trug deshalb in beide Felder 0 ein. Im Nachhinein reichte die Eintragung 0 im Feld c aus!

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            #6
            AW: Beiträge zur Krankenversicherung bei Beamtin in Elternzeit

            Es werden alle 3 Felder rot markiert markiert, das stimmt. Liest man dann die Fehlermeldung genau durch, dann heißt es im Text allerdings:

            Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nr. 24 a und / oder Nr. 24 b) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ...

            Das überliest man aber zugegebenermaßen leicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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