Hallo und frohe Ostern,
ich sitze gerade an der Steuererklärung und habe zwei Fragen, für die ich zwei unterschiedliche Threads erstelle, da die Fragen ganz unterschiedlich sind.
Meine erste Frage:
Ich befinde mich seit Mitte März 2016 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit, bin 50% über die Beihilfe und 50 % über die private KV versichert.
Vorher stand in meiner Lohnsteuerbescheinigung Z.28 immer der Betrag den ich an die Krankenkasse für den Basisschutz bezahlt habe. Dieses Mal weicht dieser Betrag ab, ich habe 2061 € bezahlt und es ist nur 1197 eingetragen plus zusätzlich in Z 24b) 189 €, die ich in der Elternzeit als Zuzahlung zur PKV erhalten habe.
Wie in allen Jahren zuvor habe ich jetzt in die Steuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwendungen, Z. 24 und 25 die Beiträge eingetragen und neu jetzt die Rückzahlung in Z 27.
Da ergibt sich die Fehlermeldung "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (lt. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung) angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden" Dabei blinken die Zeilen 12 und 17 rot auf.
Was mache ich falsch? Bzw. warum erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung ein anderer Betrag, ist da ein Fehler oder muss ich in der Steuererklärung etwas anders eintragen?
Ich hoffe der Text ist nicht zu lang und verständlich genug.
Vielen Dank im Voraus!
ich sitze gerade an der Steuererklärung und habe zwei Fragen, für die ich zwei unterschiedliche Threads erstelle, da die Fragen ganz unterschiedlich sind.
Meine erste Frage:
Ich befinde mich seit Mitte März 2016 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit, bin 50% über die Beihilfe und 50 % über die private KV versichert.
Vorher stand in meiner Lohnsteuerbescheinigung Z.28 immer der Betrag den ich an die Krankenkasse für den Basisschutz bezahlt habe. Dieses Mal weicht dieser Betrag ab, ich habe 2061 € bezahlt und es ist nur 1197 eingetragen plus zusätzlich in Z 24b) 189 €, die ich in der Elternzeit als Zuzahlung zur PKV erhalten habe.
Wie in allen Jahren zuvor habe ich jetzt in die Steuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwendungen, Z. 24 und 25 die Beiträge eingetragen und neu jetzt die Rückzahlung in Z 27.
Da ergibt sich die Fehlermeldung "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (lt. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung) angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden" Dabei blinken die Zeilen 12 und 17 rot auf.
Was mache ich falsch? Bzw. warum erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung ein anderer Betrag, ist da ein Fehler oder muss ich in der Steuererklärung etwas anders eintragen?
Ich hoffe der Text ist nicht zu lang und verständlich genug.
Vielen Dank im Voraus!
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