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Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklärung?

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    Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklärung?

    Hallo Zusammen,

    folgende Ausgangsituation: mein Mann arbeitet an ständig wechselnden Auswärtstätigkeiten als Elektrotechniker. Er bekommt vom Arbeitgeber jeden Tag eine Verpflegungspauschale. Leider ist diese ständig falsch besteuert. Fast in allen Lohnabrechnungen für 2016 wurde diese als steuerpflichtig berechnet, unbeachtet die Dreimonatsregelung. Meine (vielleicht auch dumme) Frage: haben wir dem Fiskus zu viel Steuer geschenkt oder wird es mit der Jahreserklärung erstattet?

    Woher weißt Elster, ob es steuerpflichtig oder steuerfrei sein soll? Z.B. Es werden pro Arbeitstag 4 Euro bezahlt und von 18.03.16-24.06.16 hatte mein Mann eine neue Auswährtstätigkeit. In den Lohnabrechnungen wurde Verpflegungsgeld für April, Mai und Juni als steuerpflichtig angegeben, anstatt steuerfrei. Erhalten wir das zu viel gezahlte Steuer für diese 3 Monate zurück? Dem Gefühl nach soll Elster doch über Formular "Auswährtstätigkeiten" dies berechnen können, aber wie genau wird es berechnet, wenn ich in der Lohnbescheinigung am Ende des Jahres nur ein Gesamtbetrag angebe?

    Oder müssen wir uns über den Arbeitgeber das zu viel gezahlte Geld erstattet bekommen, schließlich ist doch "sein Fehler"?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    #2
    AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

    Was steht denn auf der Lohnsteuerbescheinigung?

    Steuerpflichtig bezahlte Verpflegungszuschüsse werden dort überhaupt nicht extra ausgewiesen, sondern sind im Gesamtbrutto enthalten. Nur steuerfreie Erstattungen sind in der Erklärung anzugeben.
    Einträge in Lohnabrechnungen über steuerpflichtige Erstattungen interessieren niemand. In der Regel sind steuerfreie Erstattungen unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

    Auswärtstätigkeit liegt auch nur nur bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte vor!

    Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt hierzu folgendes:

    Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten, nur pauschal geltend machen:
    für eine eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, jeweils 12 Euro.
    Dies gilt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht ausgeübt wurde (also an zwei Kalendertagen ohne Übernachtung),
    für An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung, jeweils 12 Euro,
    für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig und daher 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 24 Euro.

    Dazu tragen Sie die Anzahl der Tage in den Zeilen 52 bis 54 der Anlage N ein.

    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind in Zeile 57 anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

      Danke Charlie,

      es ist alles so in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, wie es sein soll, also wie du schreibst, in Gesamtbrutto enthalten. Ein steuerfreies betrag ist dieses Jahr nur 200 Euro, für ein paar Monate, wo es korrekt lief. Alle vorrige Jahre war es aber ca. 700 Euro.

      Mir geht es mehr darum, ob das Geld, was mein Mann netto die vorrige Jahre vom Arbeitgeber erhalten hat jetzt fälschlicherweise versteuert wurde und ob das für uns nachteilig ist, oder gleich: sprich, ob es sich mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen wird und unterm Strich das Gleiche rauskommt, ob es in Laufe des Jahres versteuert wurde oder nicht.

      Mit Auswärtstätigkeit und 8 Stunden etc. weiß ich. Das ist schon klar und mir ging nicht darum, sondern darum, ob es nachteilig sei, wenn die Beträge anstatt steuerfrei vom Arbeitgeber fälschlicherweise versteuert wurden und ob es an unseres Ergebnis sich auswirkt. Auf gut Deutsch: ob wir das Gleiche so oder so pro Jahr erhalten ;-)

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        #4
        AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

        ob wir das Gleiche so oder so pro Jahr erhalten
        Das Gleiche kann es ja sicher nicht sein. Wenn der Arbeitgeber steuerfrei 12 € am Tag erstattet, dann hast du netto 12 € und kannst für diesen Tag keine Steuererstattung mehr bekommen.

        Wenn dir das Finanzamt von 12 € Verpflegungsmehraufwand die Steuern erstattet, dann bekommst du bei einem Steuersatz von beispielsweise 30% vom Finanzamt 3,60 € Steuer zurück.

        Ob ein Arbeitgeber 12 € steuerfrei erstatten muss, ist eine Frage der für ihn geltenden Tarifverträge. Das Steuerrecht schreibt ihm das nicht vor, das regelt nur, was er maximal steuerfrei erstatten darf.

        - - - Aktualisiert - - -

        Ergänzung:

        Zum gleichen steuerlichen Ergebnis käme man nur, wenn der Arbeitgeber 12 € steuerpflichtig am Tag bezahlt hätte, du schreibst aber von 4 €!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

          Naja, der Sinn der Einkommensteuererklärung ist es, dass du genau so viel Steuer pro Jahr zahlst, wie viel du zahlen muss. Also, ob ich z.B. 30.000 Euro habe und
          1. dies pro Monat hoch besteuere, dann habe ich Erstattung von FA am Ende des Jahres
          2. Oder ob ich einen Freibetrag einrichten lasse und und muss am Ende des Jahres nachzahlen, am Ende habe ich in beiden Varianten nach der Abgabe der Steuererklärung das Gleiche Netto pro Jahr erhalten und muss den gleichen Steuerbetrag zahlen. Ich dachte, dass vielleicht hier ist es auch so.

          Mit Tarifverträgen hat es hier auch nicht zu tun, hier ist nur ein Fehler vom Steuerberater des Arbeitgebers. Ist nicht das erste Mal, nur haben wir diesmal das zu spät gemerkt, nähmlich das Jahr ist schon zu. Und meine Frage hier: muss mein Mann sich dann an den Arbeitgeber wenden?

          Würde mir, als "einfachen Angestellen" so was passieren, dass mein Arbeitgeber mir zu viel Seuer abgezogen hat, dann wäre mir es egal - nach der Steuererklärung wird es sich sowieso ausgleichen. Bin aber nicht sicher mit Auswärtstätigkeiten mit Dreimonatsregelung.

          Nachtrag:

          ich habe jetzt mit den Zahlen jongliert und es scheint egal zu sein, ob man versteuert oder nicht. Habe mal 700 Euro weniger Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezuge (also Gesamtbetrag, Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3) und 700 Euro mehr extra ausgewiesenen Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten (Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20) angegeben. Solange die Summe von beiden gleich bleibt, scheint es keine Auswirkung auf Ergebnis zu haben...
          Zuletzt geändert von jana61179; 18.04.2017, 20:57.

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            #6
            AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

            Rein steuerlich betrachtet wirst du wahrscheinlich nicht benachteiligt, außer dass du einen Teil des Geldes erst im Rahmen der Steuererstattung, also später erhältst.

            Denn alles was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet, mindert deine Werbungskosten, alles was er versteuert erstattet, wirkt sich auf die Höhe deiner Werbungskosten nicht aus, du kannst sie ungeschmälert geltend machen.

            Wie die Rechnung wirklich aussieht, kann man erst sagen, wenn alle Werbungskosten auf dem Tisch liegen und klar ist, ob ohne Berücksichtigung der Auswärtstätigkeit die übrigen Werbungskosten die Arbeitnehmerpauschale übersteigen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Arbeitgeber versteuert Verpfl.mehraufwendungen falsch-Erstattung ber Jahreserklär

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Rein steuerlich betrachtet wirst du wahrscheinlich nicht benachteiligt, außer dass du einen Teil des Geldes erst im Rahmen der Steuererstattung, also später erhältst.
              Danke! Genau das wollte ich wissen :-)

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