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2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

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  • stiller
    antwortet
    AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Dann liegst Du richtig.
    Zur 1. Arbeitsstätte normal und die 2. nur über Auswärtstätigkeit betrachten.

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  • Dropsl
    antwortet
    AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Mache diese Fahrten das erste Jahr und war mir leider nicht ganz sicher, habe mich vorher schon belesen gehabt diesbezüglich. Danke trotzdem für die Info.


    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Ich wäre vorsichtig.
    Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?

    Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.
    Nein es gibt keine Sammelstelle. Person fährt von zu Hause direkt zur Arbeitsstätte.

    Aufstellung der Tage an der anderen Arbeitsstätte ist vom Betrieb schriftlich bestätigt und wird angefügt.



    Die Tage waren sehr vereinzelt und nie 3 Monate am Stück.

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  • stiller
    antwortet
    AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Ich wäre vorsichtig.
    Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?

    Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten
    Ja, das sind Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten.

    Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?
    Ja, das ist korrekt! Aber höchstens 3 Monate am Stück!

    Hat alles allerdings nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, die Thema dieses Forums ist!

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  • 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    - ich arbeite normalerweise nur an Arbeitsstätte 1 in meinem Wohnort.
    - mußte aber mehrmals zwischenzeitlich tageweise aushelfen in einer weiteren Arbeitsstätte 30km entfernt, die zu unserer Firma gehört

    jetzt meine Fragen:

    - Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten -> einzelne Auswärtstätigkeiten als Anlass: Einsatzwechseltätigkeit angeben? Andere
    Möglichkeit sehe ich nicht oder liege ich falsch!?

    - Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?
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