Hallo,
ich bin neu hier und ich habe mit der Steuererklärung für 2009 ein Problem. Ich habe in 2009 rückwirkend zum 01.06.2007 eine EM-Rente bewilligt bekommen. In der Zeit vom 01.06.2007-30.01.2009 erhielt ich aber noch Arbeitsentgelt bzw. Krankengeld. Die Rentennachzahlung wurde daher auch fast komplett mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet. Darüber habe ich von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung erhalten. Allerdings sind in dieser nur Nettobeträge bescheinigt. Das Arbeitsentgelt und das Krankengeld habe ich für die Jahre 2007 und 2008 auch so in den Steuererklärungen angegeben, wie ich es erhalten habe. Nun das Problem: Mein Steuerprogramm verlangt, dass ich die komplette Brutto-Rentennachzahlung im Jahr 2009 angebe. Einerseits verstehe ich das nicht, da ich das Krankengeld ja bereits über den Progressionsvorbehalt versteuert habe, andererseits habe ich auch keine Bruttobeträge. Zwar habe ich mir von der Deutschen Rentenversicherung für 2009 eine Bescheinigung über die gezahlte Rente angefordert, aber die bringt mich auch nicht weiter. Dort ist wirklich nur die Rente für das Jahr 2009 aufgeführt. Dies verwirrt mich zusätzlich, da ich im Januar 2009 noch Krankengeld erhielt. Muß ich für den Januar 2009 etwa sowohl Krankengeld als auch Rente (obwohl ich tatsächlich ja nur ddas krankengeld erhielt) versteuern?
Und gleich noch eine Frage. Ich erhalte zusätzlich noch eine Rente einer Zusatzversorgungskasse. Da diese die Rente nicht fristgemäß berechnen konnten, erhielt ich in 2009 nur eine Vorauszahlung. Im Februar diesen Jahres kam nun endlich der endgültige Bescheid. Kann ich nun die tatsächlich zustehenden Beträge angeben oder nur die Vorauszahlung. Mir wäre das erstere lieber, denn ich habe keine Lust, mich im nächsten Jahr wieder mit Nachzahlungen in der Steuererklärung herumzuschlagen.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
MfG AnneS
ich bin neu hier und ich habe mit der Steuererklärung für 2009 ein Problem. Ich habe in 2009 rückwirkend zum 01.06.2007 eine EM-Rente bewilligt bekommen. In der Zeit vom 01.06.2007-30.01.2009 erhielt ich aber noch Arbeitsentgelt bzw. Krankengeld. Die Rentennachzahlung wurde daher auch fast komplett mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet. Darüber habe ich von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung erhalten. Allerdings sind in dieser nur Nettobeträge bescheinigt. Das Arbeitsentgelt und das Krankengeld habe ich für die Jahre 2007 und 2008 auch so in den Steuererklärungen angegeben, wie ich es erhalten habe. Nun das Problem: Mein Steuerprogramm verlangt, dass ich die komplette Brutto-Rentennachzahlung im Jahr 2009 angebe. Einerseits verstehe ich das nicht, da ich das Krankengeld ja bereits über den Progressionsvorbehalt versteuert habe, andererseits habe ich auch keine Bruttobeträge. Zwar habe ich mir von der Deutschen Rentenversicherung für 2009 eine Bescheinigung über die gezahlte Rente angefordert, aber die bringt mich auch nicht weiter. Dort ist wirklich nur die Rente für das Jahr 2009 aufgeführt. Dies verwirrt mich zusätzlich, da ich im Januar 2009 noch Krankengeld erhielt. Muß ich für den Januar 2009 etwa sowohl Krankengeld als auch Rente (obwohl ich tatsächlich ja nur ddas krankengeld erhielt) versteuern?
Und gleich noch eine Frage. Ich erhalte zusätzlich noch eine Rente einer Zusatzversorgungskasse. Da diese die Rente nicht fristgemäß berechnen konnten, erhielt ich in 2009 nur eine Vorauszahlung. Im Februar diesen Jahres kam nun endlich der endgültige Bescheid. Kann ich nun die tatsächlich zustehenden Beträge angeben oder nur die Vorauszahlung. Mir wäre das erstere lieber, denn ich habe keine Lust, mich im nächsten Jahr wieder mit Nachzahlungen in der Steuererklärung herumzuschlagen.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
MfG AnneS
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