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Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

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    Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

    Hallo,
    ich bin neu hier und ich habe mit der Steuererklärung für 2009 ein Problem. Ich habe in 2009 rückwirkend zum 01.06.2007 eine EM-Rente bewilligt bekommen. In der Zeit vom 01.06.2007-30.01.2009 erhielt ich aber noch Arbeitsentgelt bzw. Krankengeld. Die Rentennachzahlung wurde daher auch fast komplett mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet. Darüber habe ich von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung erhalten. Allerdings sind in dieser nur Nettobeträge bescheinigt. Das Arbeitsentgelt und das Krankengeld habe ich für die Jahre 2007 und 2008 auch so in den Steuererklärungen angegeben, wie ich es erhalten habe. Nun das Problem: Mein Steuerprogramm verlangt, dass ich die komplette Brutto-Rentennachzahlung im Jahr 2009 angebe. Einerseits verstehe ich das nicht, da ich das Krankengeld ja bereits über den Progressionsvorbehalt versteuert habe, andererseits habe ich auch keine Bruttobeträge. Zwar habe ich mir von der Deutschen Rentenversicherung für 2009 eine Bescheinigung über die gezahlte Rente angefordert, aber die bringt mich auch nicht weiter. Dort ist wirklich nur die Rente für das Jahr 2009 aufgeführt. Dies verwirrt mich zusätzlich, da ich im Januar 2009 noch Krankengeld erhielt. Muß ich für den Januar 2009 etwa sowohl Krankengeld als auch Rente (obwohl ich tatsächlich ja nur ddas krankengeld erhielt) versteuern?
    Und gleich noch eine Frage. Ich erhalte zusätzlich noch eine Rente einer Zusatzversorgungskasse. Da diese die Rente nicht fristgemäß berechnen konnten, erhielt ich in 2009 nur eine Vorauszahlung. Im Februar diesen Jahres kam nun endlich der endgültige Bescheid. Kann ich nun die tatsächlich zustehenden Beträge angeben oder nur die Vorauszahlung. Mir wäre das erstere lieber, denn ich habe keine Lust, mich im nächsten Jahr wieder mit Nachzahlungen in der Steuererklärung herumzuschlagen.
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
    MfG AnneS

    #2
    AW: Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

    BFH Urteil vom 10.07.2002 - X R 46/01
    Krankengeld, nachträglich und rückwirkend Erwerbsunfähigkeitsrente - Dürfte als Beispielsfall zu diesem hier passen.

    Soweit ich es richtig verstehe, werden die in den Vorjahren durch die Krankenkasse gezahlten Beträge bei einer rückwirkenden Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente die "unter Progressionsvorbehalt" angesetzten Beträge zur Rente. Sollten da auch Arbeitslosengelder mit drinnen stecken (die nun von der Rentenversicherung zurückgezahlt wurden), dürfte die Handhabung die gleiche sein.

    Es wären - wenn in den Vorjahren Veranlagungen erfolgt sind - entsprechende Einkommensteuerbescheide zu ändern.
    2007 + 2008 Minus: Krankengeld
    2007 + 2008 Minus: Arbeitslosengeld (soweit das durch Erwerbsunfähigkeit auch betroffen ist)
    2007 + 2008 Plus: Erwerbsunfähgkeitsrente

    Wenn jetzt noch ein positiver Betrag als Differenz für die Zahlungen der Vorjahre verbleibt, ist dieser als Rente in 2009 mit zu erfassen.

    Zahlungen die man erst 2010 erhält, dürfen auch erst 2010 erklärt werden.

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      #3
      AW: Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

      Hallo Aron,
      danke für die Antwort. Ich habe mir das Urteil auch mal durchgelesen und verstehe es auch so. Nun muß ich also nur nco herausfinden, ob ich aus den Unterlagen die entsprechenden Bruttobeträge finde. Denn von der Abrechnung zwischen KK und Rentenversicherung habe ich nur eine Nettoverrechnung erhalten. Selbst für den Januar 2009 worde mir von der KK für das Finanzamt die volle Krankengeldsumme und nicht nur die Differenz bestätigt. Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn die entsprechenden Stellen einem auch verwendbare Daten für die Steuererklärung liefern würden. Aber na ja, das werde ich dann schon noch hinkriegen. Also nochmals vielen Dank!
      MfG
      AnneS

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        #4
        AW: Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

        Hallo

        die "entsprechenden Stellen" , d.h. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wie auch alle anderen (Mitteilungspflichtige) haben der zentralen Stelle bis zum 31.05. (ab 2007 01.03.) eines Jahres die Daten der im Vorjahr an den Steuerpflichtigen ausgezahlten Renten und sonstigen Leistungen zu übermitteln. Der Steuerpflichtige erhält einen Nachweis der Übermittlungsdaten. In dem in der Verordnung abgedruckten Muster sind auch Hinweise, wo in der Steuererklärung die Beträge einzusetzen sind, enthalten.

        Ich würde einfach bei den Zahlstellen die Unterlagen, wie sie dem Finanzamt für jedes einzelne Jahr der Zahlung auch zur Verfügung gestellt wurden, anfordern. Die Zahlen liegen ja vor.

        Die richtigen Zahlen in der Steuererklärung vermeiden Rückfragen.

        Gruß

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          #5
          AW: Wie rückwirkende Rente bei gleichzeitigem KG-Bezug eingeben?

          Hallo,
          ist mir schon klar, dass es die richtigen Zahlenn sein sollten. Deshalb fordere ich nun immer aufs neue Bescheinigungen von der Rentenversicherung an, da die leider nicht die im Jahr 2009 gezahlte Rente, sondern nur die für das Jahr 2009 gezahlte Rente bestätigt haben. Wo ich dann allerdings eintragen soll, dass die Rentennachzahlung mit dem Krankengeld der Vorjahre bzw. des Januar 2009 verrechnet wurden, ist mir allerdings noch nicht klar. Kann in der Beziehung nur hoffen, dass das Finanzamt das von allleine sieht (auf Grund der Netto-Verrechnungsbescheinigung) und von Amts wegen die Steuerbescheide des Vorjahres ändert.

          Gruß
          AnneS

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